Hallo!
Grundsätzlich ist diese Ausbildungsart möglich.
Voraussetzung hierfür ist die erfüllte Schulpflicht.
" Was Bedeutet! Hautschulabschluss oder Abgang Berufsausbildung mind. 3 Jahre, Abitur ( Verringerung der Ausbildungszeit um 0,5 bis 1 Jahr) bzw. Vorangegangen Ausbildung.
Als Bäcker oder Konditor kannst Du, auf einer Anerkannten Fachschule ( Olpe, Weinheim, Frankfurt a.m.)individuell Deine Vermittelten Leistungen nach Ausbildungsgesetz Prüfen lassen.
Bei einer Vorangegangenen Ausbildung!
Werden hier meist nur Fachliche Themen geprüft
(Vorteil! keine Zeitliche Begrenzung---Nachteil! Kosten Intensiv)
Da! Du keiner Gesetzlichen Arbeits.- Ausbildungs- Zeit unter liegst, sehe ich kein Problem eines Ausbildungs- Betriebs.
Des weiteren! Gibt es die Möglichkeit!
Sich als Bäcker- Konditoren Helfer einstellen zulassen. Fünfjahre diese Tätigkeit auszuüben. Dann Weiter wie oben.
Grundgehalt, Liegt hier zwischen 800 & 1100 € mntl. Brutto!
Sollte, dass Neue Gesetz zum 01.01.2008 in Kraft treten, fallen keine Sozialleistungen an.
So ergibt sich eine Endgeltzahlung von 800 € plus Zuschuss vom Arbeitsamt 20% bis 1300 € keine Sozialleistungen
Also, brutto für netto.
Mit freundlichen Grüßen.
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