Bin Meister in einem anderen Gewerk und über diese Aussagen etwas verunsichert. Wenn zur Ausübung eines Handwerks ein Meistertitel erforderlich ist muss der auch die Verantwortung tragen. Geschied dies per Vertrag zwischen Einzelpersonen entsteht für den Bereich automatisch eine GbR. Die Haftung kann auch per Vertrag nicht von dem Meister genommen werden. Vorsicht für den Meister: Er haftet bei Berufsgenossenschaft wenn jemand auf Grund von Mängeln zu schaden kommt, selbst das Finanzamt kann unter Umständen an sein Häschen bei Konkurs. Dass gilt auch wenn der Meister nur alle 3 Monate mal reinkommt und 10,--€ erhält.
Anders bei einer GmbH. Hier wird der Meister genauso gebraucht übernimmt aber nur die Verantworng im fachlichen Bereich.
Meister zur Verfügung stellen kann für den Meister sehr dumm ausgehen.