In Österreich sind in den letzten 10 Jahren z. B. viele türkische Bäckereien etnstanden, ohne Meister als Inhaber oder Gesellschafter.
Das hiesige Gewerberecht ermöglicht solchen Unternehmen den Betrieb folgendermaßen:
Es muß ein gewerberechtlicher Geschäftsführer mit dem jeweiligen Befähigungsnachweis (=Meisterprüfung im Gewerbe oder Konzession bei konzessionspflichtigen Gewerben) eingestellt und sozialversicherungsseitig mit mindestens 20 Std/Woche angemeldet werden. Wenn ein solcher GF austritt, muß der Betrieb innerhalb 6 Monaten einen neuen vorweisen.
Dieser gewerberechtliche GF trägt die Verwantwortung für die ordnungsgemäße Herstellung der Produkte (Hygiene, Inhaltsstoffe etc.). Ob er anwesend ist, oder sein Geld nur für "seinen Namen" bekommt, wird meines Wissens kaum kontrolliert.
Der gewerberechtl. GF kann aber bei schweren Verstößen gerichtlich belangt werden. Verwaltungsstrafen mag ev. der Betrieb zahlen, schwere Verstöße können ihm aber Vorstrafen einbringen oder im Extremfall (Gemeingefährdung, Todesfolge...) Gefängnis und Verlust seiner Gewerberechte.
Also ich hab mich noch nicht getraut für 400 bis 600 Euro im Monat so viel zu riskieren.