Hallo Junika

Eigentlich, darfst Du das Backgewerbe ohne Meisterbrief nicht ausüben, dennoch gibt es Möglichkeiten.
z.B. die Lizenz Trägerschaft oder Konzession Übehrlassung.
Mit Deinen Äußerungen, kann ich Dir nicht Recht geben.
Prinzipel bist Du der jenige der sagt was gemacht wird!
Der Meister hat nur sorge zutragen das keine Schäden an Leib o. Seele entstehen und die Lebensmittel Rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Gerne würde ich mich mit dir darüber Unterhalten.
Ich bin Lohnbäckermeister und erfülle die Anforderungen, die Du voraussichtlich erfüllen solltest musst.

Auch ein Angebot könnte ich für Dich erstellen was so etwas koste usw.
Male und wir reden!

Mfg. Aus Hessen