Auf alle Fälle müssen sie die lebenmittelrechtlichen Bestimmungen einhalten, da sie bereits den Bereich des rein privaten, häuslichen Gebrauches überschreiten.Ja also ich stelle in meiner Freizeit Fruchtweine her.
Da diese recht lecker sind und viele Bekannte mir davon auch welchen abkaufen hab ich mit dem Gedanke gespielt damit ein Nebengewerbebzw eine kleine Firma zu gründen.
Wie die gewerberechtlichen Bedingungen aussehen, weiß ich nicht. Es wird bestimmt noch die Stellungnahme eines einschlägig Beschäftigten kommen
mlg.
ernsti