So hat die Bekleidung der Bäcker entsprechend den hygienischen Bestimmungen in Österreich beschaffen zu sein (in Deutschland werden die Vorgaben ähnlich lauten):

"Helle Arbeitskleidung (private Kleidung ist zur Gänze zu bedecken), keine Straßenschuhe und Kopfbedeckung, die die Haare gänzlich umhüllt, in Bereichen, wo Lebensmittel be- und/oder verarbeitet werden.
Bei Tätigkeiten mit hohem Kontaminationsrisiko sind Einmalhandschuhe zu tragen."

Bequem darf die Kleidung dennoch sein