Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

  1. #1
    Registriert seit
    10.11.2007
    Beiträge
    1
    Renommee-Modifikator
    0

    Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

    Hallo ersma...

    hätte gerne ein paar Meinungen von euch zu folgendem Angebot:

    Gastrokücheneinrichtung (Neuwert: 45.000 Euro) wird nach sieben Jahren Gebrauch zu 25.000 Euro zum Verkauf angeboten. Leider habe ich noch keine genaue Auflistung der einzelnen Geräte und Einrichtungsgegenstände.
    Ich selbst habe kaum Erfahrung mit der Wertmiderung bei Gastro-Küchengeräten. Rein gefühlsmäßig escheint mir dieser Preis zu hoch...

    Wie seht ihr das?

    Bei gebrauchten Pkw kann ja den Wertverlust relativ genau berechnen (z.B. Schwackeliste).

    Gibt es etwas vergleichbares für die Berechnung der Wertminderung bei Gastro-Kücheneinrichtungen?

    Tausend Dank für eure Tipps, Meinungen und Einschätzungen im Voraus!

    Boffl4711

  2. #2
    Registriert seit
    08.01.2007
    Beiträge
    8
    Renommee-Modifikator
    0

    AW: Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

    Zitat Zitat von Boffl4711 Beitrag anzeigen
    Hallo ersma...

    hätte gerne ein paar Meinungen von euch zu folgendem Angebot:

    Gastrokücheneinrichtung (Neuwert: 45.000 Euro) wird nach sieben Jahren Gebrauch zu 25.000 Euro zum Verkauf angeboten. Leider habe ich noch keine genaue Auflistung der einzelnen Geräte und Einrichtungsgegenstände.
    Ich selbst habe kaum Erfahrung mit der Wertmiderung bei Gastro-Küchengeräten. Rein gefühlsmäßig escheint mir dieser Preis zu hoch...

    Wie seht ihr das?

    Bei gebrauchten Pkw kann ja den Wertverlust relativ genau berechnen (z.B. Schwackeliste).

    Gibt es etwas vergleichbares für die Berechnung der Wertminderung bei Gastro-Kücheneinrichtungen?

    Tausend Dank für eure Tipps, Meinungen und Einschätzungen im Voraus!

    Boffl4711
    Hallo Boffl4711,
    nimm mal eine AFA Liste zur Hand.Daran kannst du die Abschreibungswerte erkennen( jährlich). Du wirst erstaunt sein , diese müßte man über die DEHOGA doch bekommen.

    K.B

  3. #3
    Thomas Christensen Gast

    AW: Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

    Wobei zu berücksichtigen ist, dass die Abschreibungszeiten der AFA-Tabellen nicht den tatsächlichen Marktwert der Objekte wiederspiegeln! Je nach Pflege und Wartung können zu einem bestimmten Stichtag völlig unterschiedliche Marktwerte vorliegen. Buchwert ist nicht gleich Marktwert!

    Der Marktwert von Gastrogeräten kann nur nach Augenschein von erfahrenen Fachhändlern ungefähr geschätzt werden!

  4. #4
    Registriert seit
    20.01.2008
    Beiträge
    1
    Renommee-Modifikator
    0

    AW: Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

    Bei Kombidämpfer zieht man im Schnitt pro Monat 1% ab. Das Gerät ist wie Sie schreiben 7 Jahre alt, d.h. es werden 7x12 =84% des Verkaufspreises abgezogen.

  5. #5
    Thomas Christensen Gast

    AW: Wertminderung bei Gastro-Küchengeräten?

    Wer Kombidämpfer ankauft, verwendet verständlicherweise eine Regelung, bei der ein möglichst niedriger Kaufpreis zustande kommt
    Bei Kombidämpfer zieht man im Schnitt pro Monat 1% ab.
    Das heißt dann, nach acht Jahren und vier Monaten bekommt man 0 EUR dafür, auch wenn der Kombidämpfer nur einige Monate im Gebrauch war und dann im unbenutzt im Lager stand.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Gastro-Paradoxon
    Von franc im Forum Ihre Wünsche
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 03.02.2014, 22:46
  2. Neu! Gastro-Hotelimmobilien
    Von Thomas Christensen im Forum Gewerbeimmobilien und Unternehmensverkauf
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.10.2007, 21:57

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •