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Thema: Nichtraucherschutz in der Gastronomie

  1. #1
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    Nichtraucherschutz in der Gastronomie

    Nachdem nun in einigen Bundesländern der Startschuß für eine Regelung des Rauchverhaltens in der Öffentlichkeit gefallen ist, liegt es an dem jeweiligen Gastronomen, wie er mit seinen rauchenden Gästen umgeht.



    Viele hatten in den zurückliegenden Jahren bereits gesundheitsbewußt gehandelt und in ihren Räumen entsprechende Luftreinigungsgeräte oder gut funktionierente Lüftungsanlagen installiert.Nun schreibt jedoch mancher Gesetzgeber vor, daß im Haupt/Schankraum nicht mehr geraucht werden darf.


    Natürlich haben wir (raumluftkonzept.de) den größten Nutzen vom Neugeschäft, doch auch die bereits vorhandenen Geräte und Einrichtungen können sinnvoll weiter verwendet werden, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden.
    Wenn in ihrem Bundesland das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen gestattet ist, und Sie bereits ein Luftreinigungsgerät von Expansion Electronic, oder einem anderen Hersteller besitzen, dann montieren Sie ihr Gerät in diesem Raum und beachten Sie bitte noch folgende Hinweise:
    Der Raum bzw. das Luftreinigungsgerät sollte so ausgelegt sein, daß mind. ein 20-facher Luftwechsel des Raumvolumens in der Stunde erreicht wird.
    Zusätzlich sollte über einen Außenwandventilator, oder die Lüftungsanlage das etwa 6-8 fache Raumvolumen abgesaugt und gleichzeitig das Nachströmen der abgesaugten Luft über Öffnungen in Türen und Wänden ermöglicht werden.

    Sie erreichen hierdurch eine Absenkung des beim Verbrennungsprozeß enstehenden CO2 (Kohlendioxyd) und führen die weiteren beim Rauchen entstehenen Schadstoff, wie Dioxin, Formaldehyd, Toluol, Benzol und viele weitere ins Freie ab.


    Achten Sie dabei, daß der Absaugventilator möglichst weit oben und die Zuluftöffnungen möglichst weit unten angebracht sind. Dies ergibt eine Diagonallüftung und verhindert auch, daß rauchbelastete Luft in Flure und angrenzente Räume gelangt.

    Ein gekipptes oder geöffnetes Fester erfüllt nicht den Zweck, da ohne zusätzliche Luftbewegung kein Luftwechsel stattfindet. Es birgt allenfalls das Risiko, daß bei Durchzug der Rauch in den Flur oder Hauptraum gedrückt wird.
    Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Raucherkabine aufzustellen, dann gibt es hierzu zwei Varianten; die offene Lösung in Form von Schirmen, oder ähnlich einer Bar und die geschloßene Kabine.

    Vorab der Hinweis, in Frankreich und Holland sind offene Kabinen nicht erlaubt. Dies ist auch sinnvoll, denn die offene Variante unterliegt zu vielen unkalkulierbaren Einflüßen.

    Abgesehen von den physikalischen Störungen, wie quer strömende Luft, die man evtl. in Griff bekommen kann, haben Sie keinen Einfluß auf das menschliche Verhalten.
    Der Raucher ist ja nicht "isoliert", sondern nimmt weiterhin am Geschehen um ihn herum teil. Somit kann auch nicht verhindert werden, daß der Rauch nicht doch in den "Nichtraucherbereich" ausgeblasen wird.
    Oder nehmen Sie den etwas stärker alkoholisierten Gast....

    Bei der geschloßenen Variante müßen Sie sich auch nicht gleich eine "Raucherkiste" in Ihr Lokal stellen. Es kann ja auch eine Raumecke mit Glaselementen abgetrennt werden, oder ähnliches, je nachdem, wie Ihr Gastraum gestaltet ist.
    Ihr Schreiner, Glaser oder Wintergartenbauer bietet sich hier an.
    Wichtig ist hier jedoch die zusätzliche Luftfiltertechnik, über die Sie zuerst mit ihrem Lüftungsbauer vor Ort sprechen sollten. Wenn dieser keine Lösung hat, soll er bei raumluftkonzept.de nachfragen, wir können ihm ein funktionierendes Konzept vorlegen.
    Geändert von Thomas Christensen (27.08.2007 um 11:28 Uhr) Grund: Externer Link entfernt

  2. #2
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    AW: Nichtraucherschutz in der Gastronomie

    Ja, also ich kann das Ganze hier auch kaum entziffern. Wirkt irgendwie so als wenn das aus einem HTML-Quelltext rauskopiert wurde...

  3. #3
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    AW: Nichtraucherschutz in der Gastronomie

    Je weniger Rauch, desto besser!

  4. #4
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    AW: Nichtraucherschutz in der Gastronomie

    Ich finde es gut, dass in Lokalen nicht mehr geraucht werden darf. Vielleicht, aber auch nur vielleicht, bleiben ein paar Raucher weg, aber dafür kommen umso mehr Nichtraucher, die vorher nicht so gerne in verrauchte Gaststätten gegangen sind. Das gilt für mich nicht nur für Speisegaststätten, sondern auch für Kneipen. Allerdings bin ich selbst Nichtraucher und ich kann schon verstehen, dass ein passionierter Raucher dieses Thema anders beurteilt.

  5. #5
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    AW: Nichtraucherschutz in der Gastronomie

    Ich finde es gut, dass es endlich den konsequenten Nichtraucherschutz in NRW gibt. Das hat lange gedauert, und es ist auch nicht jeder dfamit glücklich, aber alles, was zum Erhalt der Gesundheit dient, lohnt sich!

    Gisela

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