Hallo Ihr da draußen...
Mein Chef ist der Ansicht, einen gesetzlichen Feiertag rausarbeiten zu müssen. (wie Zb. Weihnachten oder Ostern.
Das heist am Vortag des Feiertages fahren Wir eine Doppelschicht.
Fangen aber in der Nacht des Feiertages wieder an mit arbeiten für den darauffolgenden Tag. Das heist, einen Feiertag gibt es nicht.
Aber weil es ja ein Feiertag ist, haben wir gleichzeitig keinen Anspruch auf unseren freien Tag.
[glow=red,2,300]Klartext: Er verweigert uns einen freien Tag, da es einen Feiertag gibt, den wir sowiso arbeiten müssen....[/glow]
Ist das noch normal ?
Welche gesetzlichen Gundlagen gibt es, dagegen angehen zu können und wie könnte eine Gegenargumentation meines AG's aussehen ?
Weil, man weis es aus Erfahrung, jedes Gestz beinhaltet genauso auch ein Gegengesetz... :-/
Ein herzliches Dankeschön an die antwortende Außenwelt