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Thema: EU und der deutsche Meister

  1. #1
    Lohnbaecker Gast

    EU und der deutsche Meister

    Neue Richtlinie:
    EU will deutsche Handwerksmeister aufwerten

    Das Europäische Parlament plant ab dem Jahr 2007 eine neue Richtlinie einzuführen, die Europäern die Arbeit im Ausland erleichtern soll. ;D

    Die deutschen Handwerksmeister jedoch!
    die in dem fünfstufigen Anerkennungssystem niedrig eingestuft sind ???

    sollen dabei eine Aufwertung erfahren. :P

    Dem Beschluss muss noch der Ministerrat zustimmen.

    Bisher konnte bei Arbeiten im EU-Ausland nicht garantiert werden, dass die Qualifikation der Handwerker anerkannt wird.

    Die vom Europäischen Parlament nun beschlossene neue Richtlinie soll gewährleisten, dass für 150 Berufe ab dem Jahr 2007 in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten eine besondere Ausbildung vorgeschrieben ist. Die Richtlinie erfasst unter anderem viele Dienstleistungsberufe und Friseure.

    Die drei großen Parteien im EU-Parlament berücksichtigten bei der Abstimmung eine Intervention des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)!

    "Die deutschen Meister werden nach ihrer mehrjährigen Ausbildung mit Gesellen und Erwerbstätigen, aus anderen EU-Staaten,
    die oft nur eine geringe Qualifikation haben, gleichgesetzt",
    kritisierte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer in der "Süddeutschen Zeitung". Neben Schleyer plädiert auch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) für eine höhere Einstufung der deutschen Qualifikationsberufe.

    Besonders die deutschen Meisterberufe Bäcker, Metzger, KfZ-Mechaniker oder Elektriker wollen Schleyer, Clement und die deutsche EU-Parlamentarier aufgewertet sehen.

    Bisher belegen diese Berufe auf der fünfstufigen Anerkennungsskala nur den vorletzten Platz. >

    Charlie Mc Creevy, EU-Binnenmarktkommissar, wollte sich in der "Süddeutschen Zeitung" zwar nicht festlegen, dass diese Berufe auf den mittleren dritten Platz aufgewertet werden, deutete aber Bereitschaft an, eine Änderung ins Auge zu fassen.

    ZDH-Generalsekretär Schleyer forderte darüber hinaus, das Stufensystem nicht nur für die dauerhafte Niederlassung von Erwerbstätigen einzuführen, sondern auch für die vorübergehende Erbringung einer Dienstleistung, weil sich "sonst Missbrauch nicht vermeiden lässt"

    [flash=200,200][/flash]Was ist mit der C81 Bescheinigung

  2. #2
    Lohnbaecker Gast

    Re: EU und der deutsche Meister

    Dieses ist ein Auszug von der Agentur für Arbeiten in der EU und weiteren Ländern die sich an das System Angliedern wollen



    2.3 Qualifikation der Werkvertragsarbeitnehmer
    Die Vereinbarungen setzen voraus,
    dass für die Vertragsausführung überwiegend Arbeitnehmer mit beruflicher Qualifikation (Facharbeiter) eingesetzt werden.
    Arbeitnehmern ohne berufliche
    Qualifikation (Helfer) wird die Arbeitserlaubnis- EU erteilt,
    soweit dies zur Ausführung der Arbeiten unerlässlich ist.

    Ohne weitere Prüfung
    wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei einem Helferanteil von
    bis zu 10% ein angemessenes Verhältnis zwischen
    Facharbeitern und Helfern besteht.
    Hiervon sind im Rahmen einer Einzelfallentscheidung Abweichungen möglich.

    Für eine Einzelfallbetrachtung werden differenzierte Angaben zum Personaleinsatz benötigt.
    Diese können durch ein Gutachten eines in National amtlich oder staatlich anerkannten
    Sachverständigen, in dem bestätigt wird, dass ein erhöhter Einsatz von Helfern unerlässlich ist, nachgewiesen werden.
    Andernfalls sind die vertraglich vereinbarten Leistungen, die den Einsatz von Facharbeitern bzw.
    den Einsatz von Helfern erfordern,
    nach Umfang, und Zeitaufwand
    getrennt aufzuschlüsseln.

    Erforderlichenfalls werden die Dienststellen
    Für die Beurteilung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Fach- und Hilfskräften unabhängige Stellen zum dargestellten Personaleinsatz beteiligen.

    Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch längere Bearbeitungszeiten ergeben können.

    Hinweis:
    Bei den von der Übergansregelung erfassten Reinigungsarbeiten aller Art, ist grundsätzlich
    davon auszugehen, dass zur Ausführung dieser Tätigkeit nicht in der überwiegenden Anzahl
    Facharbeiter benötigt werden und damit die Voraussetzungen nach den Regierungsvereinbarungen
    nicht vorliegen.

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