Wenn Sie etwas aus der Ferne über das Internet, aus einem Katolog oder aus einem Zeitungsangebot kaufen, besteht immer die Gefahr, dass ein Verkäufer den Zustand der Ware beschönigt oder Mängel verschweigt.
Folgendes können Sie tun, um diese Gefahr zu verringern:
Wenn die Gefahr eingetreten ist:
- Lassen Sie sich die Eigenschaften schriftlich mit Bild, Datum und Unterschrift ggf. per Fax zusichern!
- Besichtigen Sie oder ein Beauftragter das Objekt
- Bei Maschinen sollte ein Probelauf (testweise Inbetriebnahme) erfolgen
- Prüfen Sie das Objekt bei Warenannahme auf die zugesicherten Eigenschaften
Die rechtlichen Regelungen zum Kauf sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach haben Sie als Käufer das Recht auf Erfüllung der zugesicherten Eigenschaften, ggf. Nachbesserungen durch den Verkäufer
Erst wenn diese Nachbesserungen nicht zu den zugesicherten Eigenschaften führen, kann der Käufer vom Vetrag zurücktreten, d .h. der Zustand wie vor dem Vetrag wird hergestellt, Ware geht wieder an den Verkäufer, Geld geht an den Käufer zurück. Details dazu finden Sie im aktuellen BGB.
Es ist aber entscheidend, dass Sie die Zusicherungen nachweisen können! Deshalb: Lassen Sie sich die Eigenschaften schriftlich mit Bild, Datum und Unterschrift ggf. per Fax zusichern! Denn ohne Beweise können Sie Ihre Rechte nicht durchsetzen!
Der aktuelle Anlass:
[Ein Besucher der Lebensmittelwelt kauft ein Kühlregal. Angebotspreis war um die 800 €. Der Verkäufer sichert mündlich zu, das Kühlregal sei technisch in Ordnung. Bei Lieferung stellt sich heraus, dass das Kühlregal nicht einsetzbar ist. Ein Techniker wird beauftragt, der das Kühlregal repariert und dafür ca. 500 € in Rechnung stellt.]