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Thema: Regelung freier Tage

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  1. #1
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    Regelung freier Tage

    In unserem Mittelständigem Lebensmittelbetrieb gibt es immer wieder Dikussionen über die Regelung der freien Tage.
    Nach Aussagen unseres AG`s sollen AN auf Ihre freien Tage verzichten, wenn diese sich z.B. nach einer Krankheit im verlaufe einer Woche gesund schreiben lassen.
    Ist das rechtlich fundiert ?
    Oder hat man bei einer 40 h Woche in jedem fall ein Recht auf einen freien Tag ?
    Die Vergabe der freien Tag erfolgt nach dem Rotationprinzip.

    Großen Wiederspruch gibt es um die Regelung gesetzlicher Feiertage.
    Obwohl diese voll als Arbeitstag bezahlt werden und die Produktion Personell gesichert ist, sollen die AN auf ihren freien Tag verzichten.
    Das heist also, es erfolgt nicht nur ein "personeller Überhang" sondern es wird verlangt, das somit alle AN länger arbeiten, obwohl vertraglich nur 40 h vereinbart sind.

    Darf er Das ?
    Wo kann man eventuell erlesen wie diese Situation gregelt wird ?

    Bei der Urlaubsregelung ist es ein ähnliches Beispiel:
    Im Arbeitsvertrag werden 20 Tage Urlaub gewährt.
    Der Gesetzgeber schreibt aber 24 vor.
    Kann man die 24 Tage durchsetzen ?

    Für eine juristisch sicher Aussage währe ich sehr dankbar...

    (Um unsere Argumentation zu untermauern ist es von nicht unerheblicher Bedeutung Gesetze oder Verordnungen unseren AG vorzulegen.

    Vielen Dank im vorraus und ein gesegnetes neues Jahr allen lesern
    Geändert von Schoepfer (24.12.2006 um 12:01 Uhr)

  2. #2
    Thomas Christensen Gast

    AW: Regelung freier Tage

    Dieses Forum dient zur Diskussion und Meinungsaustausch, hier rechtssichere Auskunft zu erhalten solltest Du nicht erwarten, die gibts beim Rechtsanwalt oder der NGG.

    Üblicherweise werden diese Fragen im Manteltarifvetrag geregelt. Gibt es denn für Euren Betrieb einen Tarifvertrag? Am Besten bei der NGG nachschauen, die können auch Auskunft dazu geben.

    Ich kann zu solchen Berichten immer wieder nur ungläubig mit dem Kopf schütteln darüber wie Arbeitgeber es schaffen, ihr wichtigstes Kapital, "das Engagement der Mitarbeiter" durch solche diktierten Regelungen selbst zu vernichten und dann darüber lamentieren, sie würden keine geeigneten Mitarbeiter bekommen. Dadurch schaden sie sich letztendlich am meisten.

    Jeder Unternehmer muß gesetzliche Regelungen, die auch zum Zweck der Chancengleichheit im Wettbewerb erlassen wurden, einhalten! Wer an einem Spiel teilnimmt, muß die Spielregeln einhalten, andernfalls muß er eine Runde aussetzen oder wird vom Spiel ausgeschlossen.
    Geändert von Thomas Christensen (24.12.2006 um 20:05 Uhr)

  3. #3
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    AW: Regelung freier Tage

    hallo,
    ich möchte dazu nur sagen das es AG und AN -verbände gibt. das heist für dich Gewerkschaften. ich weis das dies bei bäcker nicht so gerne gehört wird. aber wenn sich nicht organisiert dann ist es einfach nur vertragssache. die frage ist ob jeder einzelne so viel weis wie viele? und ob viele nicht mehr erreichen als einzelne?
    ich weis es nicht.
    zur kenntis ich( ich war in beide verbände schon mal) bin z.z. in keinen der verbände.
    mfg
    robi

  4. #4
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    AW: Regelung freier Tage

    Bei der Urlaubsregelung ist es ein ähnliches Beispiel:
    Im Arbeitsvertrag werden 20 Tage Urlaub gewährt.
    Der Gesetzgeber schreibt aber 24 vor.
    Kann man die 24 Tage durchsetzen ?

    Für eine juristisch sicher Aussage währe ich sehr dankbar...

    (Um unsere Argumentation zu untermauern ist es von nicht unerheblicher Bedeutung Gesetze oder Verordnungen unseren AG vorzulegen.

    Vielen Dank im vorraus und ein gesegnetes neues Jahr allen lesern[/quote]
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft(da gibts auch den aktuellen Tarifvertrag) hilft da in der Regel weiter/natürlich auch ein Fachanwalt

  5. #5
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    AW: Regelung freier Tage

    Hallo Hubertus1932,

    Vorraussetzung für 24 Werktage Urlaub ist die Volljährigkeit und das Du ein ganzes Arbeitsjahr arbeitest. Wenn Du zum Beispiel in diesem Jahr nur 10 Monate arbeitest, weil Du erst in diesem Jahr eingestellt wurdest, kann dein Chef Dir deinen Urlaub anteilig anrechnen.

    Aber:
    Wenn Du bereits das ganze Jahr (vom 01.01. bis 31.12.) über, beim jetzigen Arbeitgeber gearbeitet hast oder arbeiten willst, stehen Dir laut Gesetz 24 Werktage Urlaub zu.

    Bei befristeten Arbeitsverträgen trifft auch der erste Punkt zu.

    Zu beachten ist auch der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen.

    Werktage:
    Sind in der Regel 6 Tage: von Montag bis Samstag (außer Son- und Feiertage)

    Arbeitstage:
    Sind in der Regel 5 Tage: von Montag bis Freitag

    Laut Gesetz gibt es für Arbeiter und Angestellte 24 Werktage Urlaub nicht 24 Arbeitstage!

    mfg

    darky

  6. #6
    Heiko2 Gast

    AW: Regelung freier Tage

    Hy.Versuch mal irgendwie gegen deinen Arbeitgeber irgendwas zu machen, dann bist du sofort auf der Abschussliste oder es wird stimmung gegen dich gemacht.
    Bei mir in der Firma wirst du sogar rausgemobt.Die schmeissen keinen raus,die machen dich so fertig das du von alleine gehst.
    Traurig.Gehst du zur Innung, sagen die nur "Was? Dieser Betrieb?Niemals!!Die stellen doch jedes Jahr 6 neue Azubis ein."
    Du Stehst auf verlorenem Posten.So ist die Realität.
    Lg Heiko

  7. #7
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    AW: Regelung freier Tage

    Kann ich nur recht geben am besten ist dort immer eine Mitgliedschaft in der NGG. Es wäre sowieso am besten wenn alle in die Gewerkschaft einteretn würden denn nur Geminsam sind wir stark und das ganze kostet auch nur 1 % von deinem Lohn das ist fast gar nichts für das was du bekommst zu deinem speziellen fall würde ich dir auch raten dich zu INformieren ob Ihr nicht einenn Betriebsrat gründet denn nur so kann man dem Arbeitgeber die stirn bieten vetrauen ist gut Betreibsrat ist besser meine Meinung.

  8. #8
    Heiko2 Gast

    AW: Regelung freier Tage

    Na ja.Betriebsrat?Der Vertrit ja auch nur um 1000 Ecken die Interessen des Unternehmers.Er hat doch keine andere Wahl.
    Grüsse Heiko

  9. #9
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    AW: Regelung freier Tage

    Das stimmt nicht denn wir als Arbeitnehmer sind der Betriebsrat es kommt nur darauf an wer gewählt wird.

  10. #10
    Heiko2 Gast

    AW: Regelung freier Tage

    Na das ist auch wahr.Nur wer Wählt einen in den betriebsrat gegen den eh schon alle sind, nur weil derjenige möchte das alle ordentlich und mit verantwortung Arbeiten.
    Diejenigen die reingewählt werden verstehen sich mit allen gut und sind auch die Marioneten der Vorgesetzten.
    Bei uns währe es so.
    Warum sollte es woanders besser sein.

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