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Thema: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

  1. #1
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    Frage Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Wir stellen seit kurzem undere Käsebrötchen usw. mit einem fertig geriebenen Käse her . Das Produkt nennt sich Gouda - Mix und besteht zu 88% aus feingeriebenem Gouda . Der Rest sind Stärke und pflanzl. Fette damit der verpackte Käse während der Lagerung nicht zusammenballt. Jetzt kam ein Verkaufsberater der BÄKO und behauptet es gäbe eine Bestimmung , nach der ich nur Käse ohne weitere Zusätze verarbeiten darf ,andernfalls müßte ich das Endprodukt deklarieren bzw umbenennen ! Gibt es tatsächlich eine derartige Bestimmung ??

  2. #2
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Hallo Hartmut
    Diese Käsezubereitungen sind zwar billiger, bestehen aber nicht nur aus Käse im Sinne der Käseverordnung, sondern enthalten zu einen erheblichen Teil pflanzliche Fette. Die Verwendung verstößt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, wenn diese Mischunge z.B. bei Käsebrötchen aufgebracht werden und bei der Kennzeichnung nicht darauf hingewiesen wird, in diesen Fall würde eine Verbrauchertäuschung nach § 11 LFGB vorliegen!
    Die Verkehrsbezeichnung muss daher entsprechend ergänzt werden.
    " Käsebrötchen mit Bäckerkäsemix"


    Also Hartmut auf dem Punkt gebracht: Wo Käse drauf steht, darf nur Käse drin sein!!!!!

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Bäckerkäsemix = Ist nur der Versuch den Bäckern und Konditoren zweitklassige Rohstoffe als "die Alternative" für den ach so teuer gewordenen Käse zu verkaufen!

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