Rescheneder - Wien, am 6.7.2006
Lebensmittelkennzeichnung zum Wohle des Kunden ?
Ist die heutige Lebensmittelkennzeichnung die durch viele Verordnungen, Richtlinien und Gesetze geregelt ist wirklich zum Wohle des Kunden ? Diese Frage muss einmal wertfrei gestellt werden, denn immer wieder wird von der Lebensmittelindustrie auf diese Gesetze zurückgegriffen um den Kunden zu beruhigen, wenn er sich durch die Verwendung vieler Zusatzstoffe in den Lebensmitteln sorgen um seine Gesundheit macht.
Um es einmal klar vorweg zu nehmen, die Zusatzstoffe werden von der Lebensmittelindustrie eingesetzt um den einen besseren Geschmack, schönere Farbe vorzutäuschen und die um Massenproduktion zu erleichtern und auch höhere Haltbarkeit des Produktes zu erreichen. Für die Gesundheit ist das Alles irrelevant und diese Stoffe sind auch gesundheitsschädlich. Es wird häufig das Argument vorgebracht, dass auch in gewachsenen Früchten und Gemüse diese Stoffe vorkommen und daher der Gesundheit nicht schaden. Was in der Natur vorkommt kann also nicht schaden.
Als typisches Beispiel wird immer wieder der gesunde Apfel angeführt, der ebenfalls einige natürliche Zusatzstoffe (E-Nummern) enthält. Was also in der Natur vorkommt kann nicht schädlich sein, so die Argumentation der Lebensmittelindustrie.
Eine Argumentation die zwar logisch klingt aber es ist die Menge und die Kombination der Zusatzstoffe die dort die gesundheitliche Wirkung bewirkt.
Die Wissenschaft und die Politik hat dieses Probleme untersucht und die einzelnen Zusatzstoffe, die rein chemische Produkte sind, einzeln definiert. Das Ergebnis ist die Klassifizierung dieser Stoffe und diese wurden mit den so genannten E-Nummern festgelegt.
Was bedeuten die E-Nummern ?
Das „E“ steht dabei für Europa oder auch für Essbar (Edible). Die Lebensmittelzusatzstoffe, sind in den EG-Richtlinien aufgeführt und werden als E-Nummern bezeichnet So hat z.B. der Konservierungsstoff Sorbinsäure die E-Nummer E 200. Die Nummer 200 ist spezifisch für die Sorbinsäure. Das „E“ in Verbindung mit einer Nummer ist also eine andere Bezeichnung für einen bestimmten chemischen Zusatzstoff, der ihn unverwechselbar macht und im gesamten gemeinsamen europäischen Markt der EU gilt.
Die E-Nummern sind knapp und klar und in jeder Sprache gleich, anders als die chemischen Bezeichnungen für die einzelnen Stoffe. Auch in nicht EU- Ländern werden die E-Nummern zunehmend verwendet.
Was ist ein Zusatzstoff ?
Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihre Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) definiert Zusatzstoffe als:
"Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemischen gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden sowie Trink und Tafelwasser“
Zusatzstoffen sind:
Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz
Aminosäuren und deren Derivate
Vitamine A und D sowie deren Derivate
Zuckeraustauschstoffe, ausgenommen Fruktose
Süßstoffe
Als Zusatzstoffe sind nur solche Stoffe erlaubt, die in so genannten „Positivlisten“ aufgeführt und damit zugelassen sind. Alle anderen Stoffe sind somit verboten. Zusätzlich wird festgelegt, welche Stoffe bei welchen Lebensmitteln in welchen Höchstmengen verwendet werden dürfen.
Es sind die Höchstmengen der erlaubten Zusatzstoffe, die das Problem darstellen und die in keiner Weise den Kunden bekannt gemacht werden. Anfragen über die Höhe dieser Mengen beim Erzeuger werden nicht beantwortet da sie unter das Betriebsgeheimnis der Produktion fallen und damit wird immer nur auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Die Antwort ist immer gleich.
„Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten und daher gibt es für den Kunden garantiert keine gesundheitlichen Bedenken“.
Dieses Argument gilt für die rechtliche Situation aber ein Gesetz kann keine Gesundheit des Kunden am Papier garantieren ! Damit wird es unmöglich für Konsumentenschutzorganisa tionen gegen die Zusatzstoffe gerichtliche Verbote durchzusetzen. Praktische Beispiele dafür gibt es genügend aber sie scheitern immer wieder an der derzeitigen Gesetzeslage. Selbst so mächtige Organisationen wie Greenpeace schließen sich der Argumentation der Lebensmittelindustrie an und versuchen den Kunden diese Zusatzstoffe als gesundheitlich ungefährlich zu verkaufen.
Leider ist es nicht so !
Die Zusatzstoffe nehmen rasant zu und der Überblick geht total verloren. Im Gesetz ist es erlaubt auf der Zutatenliste entweder den Namen des Zusatzstoffes „oder“ die E-Nummer anzuführen. Damit ergibt sich folgende paradoxe Situation für den Kunden.
Dass E-Nummern nichts Gutes sind ist bereits beim Kunden Allgemeinwissen geworden. Das führt dazu, dass die Lebensmittelindustrie auf der gesetzlich vorgeschriebenen Zutatenliste nur mehr den Namen oder die Zusatzstoffgruppenbezeich nungen angibt.
Damit werden auf der Zutatenstoffliste nur mehr chemische Bezeichnungen ausgedruckt. Es genügt auch die Nennung der so genannten "Zusatzstoffklasse" was die Verwirrung weiter erhöht aber gesetzlich erlaubt ist.