Hallo zusammen,

Ich arbeite in einer Bäckerei in Niedersachsen mit 3 Gesellen, 3 Aushilfen und 1 Lehrling, sowie 8 Verkäuferinnen mit verschiedenen Märkten.

Nu ist es so das das Bertiebsklima sehr stark nachgelassen hat. Die Arbeitszeit war am Anfang 40 Std.+5 Überstd. die Woche, nur inzwischen steigen die Std. immer weiter.
Im Moment liegen sie so bei 54 bis 62 Std.. (5-6 Tage arbeiten die Woche)

Durch verschiedene Gründe gedenke ich zu kündigen. Die Frage ist nun bei den 4 Wochen Kündigungszeit die man als Angestellter hat sind dort nur die Uraubstage die man mit einrechnen kann oder auch
die Tage wo man an seinen freien Tag arbeiten mußte (kommt ja zu Weinachten und als Vertretung immerwieder vor) oder kann man auch die Überstunden gelten machen?

Gruß
Andi