Hallo ins Forum,

eine Frage zu einer vielleicht etwas "ungewöhnlichen" Existenzgründung:

Meine Partnerin hat die Möglichkeit, in einem Cafe als "Auftrags-Leckerli-Bäckerin" eben das zu machen: Kekse, Cupcakes, Muffins und dergleichen "Kleinigkeiten" im Auftrag zu backen.

  • Sie nutzt dabei die Backstube des Cafes.
  • Die Leckerlis sind zwar hauptsächlich für den Außer-Haus-Verkauf, allerdings wird deren Umsatz den Umsatz des Torten-Verkaufs nicht toppen.
  • Es kommt nur ein Kleingewerbe in Frage, kein 400€-Job.
  • Scheinselbstständigkeit tritt nicht auf, da die Einkünfte dieses Gewerbes ihr normales Einkommen aus einer Festanstellung nicht übersteigt.
  • Gesellinnenschein Bäckerin hat sie, wenn sie auch in den letzten Jahren nicht mehr in diesem Job gearbeitet hat.


Meine Frage:


  • Ist ein Kleingewerbe ohne Meisterbrief möglich?
  • Welche Gewerbeart passt dafür? In Österreich gibt es da das perfekt passende "Speisenzubereitung für Dritte"... das habe ich in Deutschland leider nicht gefunden. "Catering" ist nur mit Meisterbrief möglich, sobald man selbst Hand an Mehl und Ei anlegt.


Bevor jemand fragt:


  • Ja, der Cafe-Besitzer würde die Plätzchen etc. wirklich gerne verkaufen. Wir haben schon viele Ideen für die Vermarktung.
  • Ja, es ist Handarbeit. Die Backstube hat diverse Geräte zur Arbeitserleichterung, aber eben keine automatische "Backstraße".
  • Nein, man kann davon nicht leben. Muss sie auch nicht.

Vielleicht findet sich hier jemand, der eine Möglichkeit sieht, wie wir die Kuh vom Eis bekommen? Würde mich freuen.

Viele Grüße

Michael