Ein Freund, der viele Jahre in der französischen Patisserie in Lyon gearbeitet hat, möchte in Rosenheim eine Patisserie als Gastlokal/Cafe eröffnen und dort neben der Patisserie auch Croissants usw. backen ohne dabei fertige Backlinge zu benutzen.
Muß er dazu einen deutschen Meisterbrief haben, obwohl er sein Geschäft nicht als "Konditorei" oder "Bäckerei" führen möchte, sondern alternativ als Gastlokal/Cafe? Ein Gastronom kann schließlich im Rahmen seiner
Gaststättenlizenz kochen und backen was er will.

Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht?

Für Tipps wäre ich dankbar. Grüsse, Peter