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Thema: Altgesellenregelung abgelehnt...

  1. #1
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    Böse Altgesellenregelung abgelehnt...

    Hallo, hat jemand Erfahrung darin, wie man am besten vorgeht, wenn einem die Altgesellenregelung verwehrt wird?

    DIE BITTE AN ALLE MEISTERPRÜFUNGS-FANS: Nicht über den Sinn der Meisterprüfung diskutieren und es auch bitte bleiben lassen, mich zu belehren bzw. zu bekehren! Ich werde die Meisterprüfung NICHT machen, schon aus Überzeugung nicht! Deshalb NICHT diskutieren, lieber nichts schreiben...

    Mir wurde gerade die Altgesellenregelung abgelehnt, mit der Begründung, mein Zeugnis würde nicht ausreichen, die leitende Position nachzuweisen.
    Auszug aus meinem Zeugnis:

    Herr xxx war zudem mit dem Neuaufbau der Konditorei betraut. Folgende Arbeiten wurden von ihm in leitender Position eigenverantwortlich wahrgenommen:

    • Personalplanung Konditorei
    • Urlaubsplanung in Absprache mit der Gesamtproduktionsleitung
    • Rohstoff- und Warenbestellung
    • Einführung neuer Produkte zur Ergänzung des bestehenden Sortiments
    • Überwachung und Regulierung der Produktionsabläufe in der Konditorei

    Dann zum Schluss:

    Mit Herrn xxx besitzen wir eine exzellente Fach- und Führungskraft....

    Ich habe ca. 26 Jahre Berufserfahrung als Konditor und beabsichtige jetzt, mich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus selbstständig zu machen. Leider kann ich schon die erste Hürde, die HWK, nicht überwinden...
    Rechtliche Schritte einleiten? Die Sache umgehen und Gewerbe anderer Art anmelden, das zulassungsfrei ist? Im Ausland anmelden (nirgens wird an den alten Zöpfen so geklammert als in Deutschland)?

    Hat jemand Erfahrung?

  2. #2
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    AW: Altgesellenregelung abgelehnt...

    Hi geggo

    Aus welchem Bundesland bist Du ?

    Ich will hier nix groß zur Meisterprüfung schreiben, meine Meinung dazu habe ich......und ich bin Meister.
    Soweit ich weis greift die Altgesellenregelung nur wenn Du einen/den bestehenden Betrieb , in dem Du arbeitest weiterführst bzw. dies beabsichtigst. Anders geht es meines Wissens nach nicht.
    Meine erste Anlaufstelle dahingehend wäre auch nicht die HWK, sondern der LIV, da dieser meißt Träger der Meisterschulen ist und somit dahingehend(dein Vorhaben) schon auch ein Wörtchen mitzureden hat. Evtl. gibt es die Möglichkeit einer Kurzprüfung mit geringeren Anforderungen. Die Inhalte dafür können dann "ausgehandelt" werden. Ein Bekannter hat das mal so gemacht.

    Aus dem Arbeitszeugnis geht auch nichts über Betriebsführungs- und Ausbildereigenschaften hervor(die sog. Büroarbeit-Kalkulation, Marketing ect. und ADA/Teil 4) und genau das wollen die von der HWK aber auch sehen.
    Sinngemäßer Tenor, soweit ich mich an meine Meisterschulzeit erinnere: "Der Bewerber für eine Ausnahmeregelung muß nachweisen das er in allen Bereichen des Betriebs bereits tätig gewesen ist und über entsprechende Erfahrung darüber verfügt."
    Dies geht aus Deinem Zeugnis nicht hervor.

    Anderes Thema und nur ganz kurz, Meisterprüfung.
    Heute braucht es nichtmalmehr eine Gesellenzeit um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das würde also spielend klappen bei Dir.
    Zweitens bist Du erfahrungstechnisch den "Jungspunden" um Meilen voraus, so das die Prüfung fachlich für Dich ein Klaks wäre. Wie´s da allerdings mit der Theorie aussieht kann ich nicht beurteilen aber, es läßt sich aber alles lernen.
    Drittens gibt es keine Pflicht an einem Meistervorbereitungskurs teilzunehmen. Es ist also möglich nur zum Prüfungstermin zu erscheinen, ohne jemals an nur einer einzigen Theorie- oder Praxisstunde des Vorbereitungskurses teilgenommen zu haben. Das nötige Prüfungswissen muß sich der Bewerber halt dann anderweitig erarbeiten/erwerben.
    Dies(drittens) empfehle ich persönlich jedoch niemandem und sei er noch so gut vorbereitet, denn es geht meißt(aber nicht immer) schief-wie die Erfahrungsberichte aus meiner Meisterschule zeigten.
    So, mehr schreib ich zu dem Punkt auch garnicht; wollte eigentlich überhauptnichts dazu schreiben. Will Dich dahingehen auch weder überreden noch überzeugen, ledeglich informieren falls Du das nicht weist.

    Rechtliche Schritte würde ich erstmal nicht einleiten, aber informieren dahingehend(bei einem Fachanwalt) würde ich mich schon; dann weist genau wo Du stehst und was Dir fehlt.
    Für Ausnahmeregelungen dahingehend gibt es keine wirklich festen Regeln(siehe mein Tenor), es sind eher, na ich sag mal "Gummiparagraphen" dazu und liegt viel am gutdünken, am Erscheinen und wie das Anliegen dort vorgebracht wird.
    Wie gesagt, meine erste Anlaufstelle dahingehend wäre der LIV.

    Wenn Du noch Fragen hast einfach fragen.


    Schönen Gruß von bestback

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