Wir stellen seit kurzem undere Käsebrötchen usw. mit einem fertig geriebenen Käse her . Das Produkt nennt sich Gouda - Mix und besteht zu 88% aus feingeriebenem Gouda . Der Rest sind Stärke und pflanzl. Fette damit der verpackte Käse während der Lagerung nicht zusammenballt. Jetzt kam ein Verkaufsberater der BÄKO und behauptet es gäbe eine Bestimmung , nach der ich nur Käse ohne weitere Zusätze verarbeiten darf ,andernfalls müßte ich das Endprodukt deklarieren bzw umbenennen ! Gibt es tatsächlich eine derartige Bestimmung ??