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Thema: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

  1. #1
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    Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Wir stellen seit kurzem undere Käsebrötchen usw. mit einem fertig geriebenen Käse her . Das Produkt nennt sich Gouda - Mix und besteht zu 88% aus feingeriebenem Gouda . Der Rest sind Stärke und pflanzl. Fette damit der verpackte Käse während der Lagerung nicht zusammenballt. Jetzt kam ein Verkaufsberater der BÄKO und behauptet es gäbe eine Bestimmung , nach der ich nur Käse ohne weitere Zusätze verarbeiten darf ,andernfalls müßte ich das Endprodukt deklarieren bzw umbenennen ! Gibt es tatsächlich eine derartige Bestimmung ??

  2. #2
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Hallo Henry,
    klar gibt es die. Man könnte fast meinen, dass die Zusätze Analogkäse sind und der Käse somit gestreckt wurden ist.
    Kenne den Käse von früher auch noch (von BÄKO) und könnte mich nicht daran erinnern, das solche Zusätze beigemengt wurden sind. Vermutlich ein anderer günstiger Anbieter?

    Hier hast was zum lesen: bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Kennzeichnung/Analog-Kaese.html

    Ansonsten beim BMELV anrufen und nachfragen, die werden dafür bezahlt. Die sind sehr nett und kompetent (war bei denen schonmal).
    Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 12:09 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Warum reibt Ihr den Gouda nicht einfach selber? Damit geht Ihr doch allen Diskussionen aus dem Weg. Und beim Backen im Laden legt Ihr eine Scheibe Gouda auf das Brötchen.

    Fertich...

    Netten Gruß, Markus

  4. #4
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Nur ist geriebener Käse optisch attraktiver als Scheiben

  5. #5
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Ansichtssache.

    Wenn die Käsescheibe aus Gouda kommt und das Backprogramm passt, gibt das eine schöne, goldbraune Käsedecke auf dem Brötchen...

    Und der Käse krümelt nicht so runter...

  6. #6
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Sicherlich ist so etwas Ansichtssache.
    Ich würde auch nie jemandem vorschreiben, es so zu tun wie ich es für richtig halte. Nur ist es oft so, dass Scheibenkäse eine recht "glatte" Oberfläche erzeugt, während Raspeln schöne, einzelne Punkte geben.

  7. #7
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    AW: Gesetzliche Bestimmungen für Käsebrötchen-Mix?

    Du musst mit ausreichend Schwaden arbeiten, dann wirft der Käse schöne Blasen.

    Und: GANZ wichtig: Du kannst den ganzen Tag in der Filiale frische Käsebrötchen backen. Der Discounter zeigt uns ja, wie es geht.

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