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Thema: Annahmekriterien zur Veröffentlichung von Anzeigen

  1. #1
    Thomas Christensen Gast

    Annahmekriterien zur Veröffentlichung von Anzeigen

    Wir prüfen alle Anzeigen, ob folgende Kriterien erfüllt sind:


    1. Nur für gewerbliche Käufer!
    Das Angebot darf sich nur an gewerbliche Kaufinteressenten richten und muss zum Thema des gewählten Marktbereichs und der Kategorie passen!


    2. Nur ein Angebot je Anzeige!
    Jede Anzeige darf nur ein einzelnes Angebot enthalten. Dieses muß mit einer informativen Beschreibung und Angaben zum Preis (nur bei Neuware), Bestellung, Lieferung und Zahlung beschrieben werden. In den eingefügten Fotos darf nur dieses eine Objekt vorgestellt werden.

    - Besonderheit Betriebsauflösungen:
    Damit die Suchfunktion korrekte Ergebnisse liefern kann, sind Betriebsauflösungen in der Kategorie "Auflösung & Verschiedenes" ohne Aufzählung der einzelnen Objekte anzumelden! Um den Interessenten über den ungefährem Umfang des Angebots oder die Leistungsfähigkeit der Maschinen und Objekte zu informieren, können Sie ihm eine Bestandsliste per Email anbieten. Wenn Sie einzelne Objekte bewerben möchten, sollten Sie diese in einer zusätzlichen Anzeige vorstellen.

    - Besonderheit ähnliche Neuwaren:
    Objekte mit nur geringfügigen Abweichungen in Farbe oder Funktion sind in einer Anzeige zusammen zu fassen! Dazu empfehlen wir, das günstigste Modell mit Text und Preis vorzustellen und anschliessend auf die Modelle mit den abweichenden Funktionen mit kurzer Erläuterung und Preis hinzuweisen.


    2. Texte sind aufzuteilen:

    - einen ausführlichen Angebotstext hinterlegen Sie in Eingabefeld "Beschreibungstext 1"

    - daraus bilden Sie eine Zusammenfassung mit mind. 50 und max. 200 Zeichen, nicht als Schlagwortsammlung, sondern in vollständigen Sätzen für das Eingabefeld Zusammenfassung.

    - Nebenabreden zu Bestellung, Lieferung, Zahlung, Garantie etc. fügen Sie in Eingabefeld "Beschreibungstext 2"


    3. Verwenden Sie nicht durchgängig Grossbuchstaben (Blockschrift)

    Dies ist BLOCKSCHRIFT. Blockschrift ist schlechter lesbar und wirkt marktschreierisch! Deshalb bitte den großen Buchstaben nur für den Wortanfang verwenden, Danke!


    4. Keine doppelten Fotos in der Galerie!

    Wir nehmen in die Fotogalerie keine Anzeigen auf, die dort mit dem gleichen Bildern schon vorhanden sind, weil der Leser sonst Schwirigkeiten bei der Unterscheidung der einzelnen Angebote hat, bzw. der Eindruck entstehen kann, die Datenbank sei verspammt. Für jede Anzeige ist deshalb ein anderes Foto zu verwenden!


    5. Nur eigene Fotos verwenden!

    Fügen Sie Ihrer Anzeige nur selbst hergestellte Fotos und Texte hinzu! Es dürfen keine fremden Fotos oder Texte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber in die Anzeigen eingefügt werden, sonst droht Abmahnung durch die Rechteinhaber, wobei hohe Kosten entstehen können!


    6. Preisangabe:

    Neuwaren müssen grundsätzlich mit Angabe des Nettopreises versehen sein! Sollte eine Ausnahme erforderlich sein, bitte nachfragen!


    7. Kurze Überschrift:

    Die ideale Überschrift besteht aus drei bis fünf Worten! Verwenden Sie die Überschrift nicht, um Eigenschaften hervorzuheben, diese sind nur im Haupttext und der Zusammenfassung einzutragen. Schreiben Sie keine Zahlen an den Anfang der Überschrift, diese werden vom System automatisch entfernt.


    8. Keine Adressdaten in die Beschreibungstexte!

    Schreiben Sie in die Eingabefelder der Beschreibungstexte keine Telefonnummern, Links, keine Emails und keine sonstigen Adressdaten hinein! Ihre Kontaktdaten werden automatisch in den Adressblock eingefügt. Wenn alle sich daran halten, weiss jeder, dass die Adressdaten im Bereich "Kontakt" zu finden sind.


    9. Korrekte Firmierung!

    Seriöse Anbieter müssen sich nicht verstecken, deshalb sind von gewerblichen Anbietern die korrekte Firmierung und vollständige Kontaktdaten zu veröffentlichen. Diese Angaben sind nur im Bereich Stammdaten zu hinterlegen und keinesfalls in die Eingabefelder der Anzeigenvorlage einzutragen!


    10. Bei Vermittlungsgeschäften:

    z. Bsp. Immobilienvermittlung, müssen die Kosten der Vermittlungsleistung für den Interessenten in der Anzeige transparent gemacht werden!
    Geändert von Thomas Christensen (04.01.2021 um 23:10 Uhr)

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