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Thema: Gesetzliche Vorgaben

  1. #1
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    Frage Gesetzliche Vorgaben

    Hallo erstmal

    Grundinfo:
    Ich möchte mich selbstständigmachen. Das ganze soll in einem Bereich der an den Bäckereifachhandel angelehnt ist geschehen. Was ich genau machen möchte, möchte ich aufgrund einer Marktlücke nicht genauer definieren.
    Ich bin jetzt schon fleißig dabei den Businessplan zu erarbeiten und Gesetzestexte druch zu lesen. Heute habe ich aber bei den Gesetzen kapituliert. Die Gesetze geben einfach nix genaues anhand der Gesetzesbücher für mich als Laien heraus. Es gibt für mich 1000 Lebensmittelgesetze die alle irgendwie gleich sind und doch verschieden. Ich hab so sehr den Überblick verloren, dass ich sogar meinen richtigen Namen schon als Rechtswiedrig ansehe *gg* (sorry etwas vom Thema abgekommen).
    In meinem Betrieb werden nur Backmischungen verarbeitet. Jedoch werden die Erzeugnisse veredelt. Wir wollen unter anderem Krapfen, Berliner (dass Zeug was es zu Fasching zu hauf gibt und was in jedem Dorf anders heißt) anbieten. Diese Krapfen wollen wir mit z.B. Schokolade, Erdbeermarmelade, Vanillecreme (mit allem was der Kühlschrank hergibt) vollstopfen.

    Fragen:
    - Welche Vorraussetzung/Genehmigungen brauche ich um so ein Unternehmen (produktion bis verkauf) aufmachen zu dürfen?
    - Welche Vorschriften/Gesetze muss ich beachten?
    - Von Bekannten habe ich gehört, dass ich auf Grund der blossen Bearbeitung einer Backmischung nichts weiter brauche als ein Gesundheitszeugnis. Stimmt das?
    - Wie muss das Krapfenzeugs gelagert werden? Sind Kühlungen nötig?
    - Wenn ja...
    - ...müssen nur bestimmte Krapfen veredelungen gekühlt werden (z.B. nur Schokolade)? oder müssen alle gekühlt werden?
    - ...wie lange dürfen Krapfen ohne Kühlung transportiert werden?
    - ist ein Kühlsystem von der Jahreszeit abhängig?
    - Wenn nein...
    - ...darf man Krapfen mit der Post verschicken oder müssen Krapfen bzw. Lebensmittel speziell transportiert werden? Also ich hab mir gedacht, man verschweißt 10 Krapfen in einer Plastiktütte, steckt sie in einen Karton und kann diesen als normalen Karton verschicken.
    - Außerdem hänge ich gerade am Umsatz im Businessplan. Woher bekomme ich verlässliche Daten aus der Bäckereibranche?

    Antwort:
    Falls jemand etwas sinnvolles dazu beitragen kann, ist ihm schonmal mein unendlicher Dank sicher. Die Antworten können entweder direkt sein, ihr könnt sie mir per ICQ oder per e-mail schicken.
    Links zu speziellen Gesetzestext auszügen, Websites, Zeitungsberichten oder Kommentaren in diesem oder anderen Foren werden genau so gerne angenommen.
    Es sollten bitte keine Oberflächlichen Antworten sein, wie z.B. frag die IHk oder steht irgendwo auf xyz.de such mal. Solche Ideen und Gedanken habe ich selber und habe beschlossen mich erstmal "selber" zu informieren. Tja und ich würde hier nicht im Forum nachfragen ohne nicht schon selbst erschöpfend im internet recherchiert zu haben.

    Danke
    MFG T-Rex
    Geändert von Thomas Christensen (10.11.2016 um 12:22 Uhr) Grund: Enfernt wurde www.

  2. #2
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Zitat Zitat von T-Rex
    Hallo erstmal

    Grundinfo:
    Ich möchte mich selbstständigmachen. Das ganze soll in einem Bereich der an den Bäckereifachhandel angelehnt ist geschehen. Was ich genau machen möchte, möchte ich aufgrund einer Marktlücke nicht genauer definieren.
    Ich bin jetzt schon fleißig dabei den Businessplan zu erarbeiten und Gesetzestexte druch zu lesen. Heute habe ich aber bei den Gesetzen kapituliert. Die Gesetze geben einfach nix genaues anhand der Gesetzesbücher für mich als Laien heraus. Es gibt für mich 1000 Lebensmittelgesetze die alle irgendwie gleich sind und doch verschieden. Ich hab so sehr den Überblick verloren, dass ich sogar meinen richtigen Namen schon als Rechtswiedrig ansehe *gg* (sorry etwas vom Thema abgekommen).
    In meinem Betrieb werden nur Backmischungen verarbeitet. Jedoch werden die Erzeugnisse veredelt. Wir wollen unter anderem Krapfen, Berliner (dass Zeug was es zu Fasching zu hauf gibt und was in jedem Dorf anders heißt) anbieten. Diese Krapfen wollen wir mit z.B. Schokolade, Erdbeermarmelade, Vanillecreme (mit allem was der Kühlschrank hergibt) vollstopfen.

    Fragen:
    - Welche Vorraussetzung/Genehmigungen brauche ich um so ein Unternehmen (produktion bis verkauf) aufmachen zu dürfen?
    - Welche Vorschriften/Gesetze muss ich beachten?
    - Von Bekannten habe ich gehört, dass ich auf Grund der blossen Bearbeitung einer Backmischung nichts weiter brauche als ein Gesundheitszeugnis. Stimmt das?
    - Wie muss das Krapfenzeugs gelagert werden? Sind Kühlungen nötig?
    - Wenn ja...
    - ...müssen nur bestimmte Krapfen veredelungen gekühlt werden (z.B. nur Schokolade)? oder müssen alle gekühlt werden?
    - ...wie lange dürfen Krapfen ohne Kühlung transportiert werden?
    - ist ein Kühlsystem von der Jahreszeit abhängig?
    - Wenn nein...
    - ...darf man Krapfen mit der Post verschicken oder müssen Krapfen bzw. Lebensmittel speziell transportiert werden? Also ich hab mir gedacht, man verschweißt 10 Krapfen in einer Plastiktütte, steckt sie in einen Karton und kann diesen als normalen Karton verschicken.
    - Außerdem hänge ich gerade am Umsatz im Businessplan. Woher bekomme ich verlässliche Daten aus der Bäckereibranche?

    Antwort:
    Falls jemand etwas sinnvolles dazu beitragen kann, ist ihm schonmal mein unendlicher Dank sicher. Die Antworten können entweder direkt sein, ihr könnt sie mir per ICQ oder per e-mail schicken.
    Links zu speziellen Gesetzestext auszügen, Websites, Zeitungsberichten oder Kommentaren in diesem oder anderen Foren werden genau so gerne angenommen.
    Es sollten bitte keine Oberflächlichen Antworten sein, wie z.B. frag die IHk oder steht irgendwo auf xyz.de such mal. Solche Ideen und Gedanken habe ich selber und habe beschlossen mich erstmal "selber" zu informieren. Tja und ich würde hier nicht im Forum nachfragen ohne nicht schon selbst erschöpfend im internet recherchiert zu haben.

    Danke
    MFG T-Rex


    1. Das zuständige Veterinäramt aufsuchen, dort dein Vorhaben darlegen und mit denen offene Fragen besprechen.

    2. Die zuständige Handwerkskammer aufsuchen und abklären ob du deine Backmischungen auch ohne Meistertitel überhaupt herstellen und in den Verkauf bringen darfst (Stichwort: "Meisterzwang").

    3. Mag sein, dass es Ausnahmen gibt (siehe Crépe-Stände auf den Volksfesten usw.).

    4. Die fertig gebackene Produkte (Krapfen, Berliner) können, sofern diese keine ungebackenen Crémefüllungen beinhalten, ohne Kühlung gelagert werden.

    5. Alle Füllungen, die nicht gebacken werdem, sollten Kühl gelagert werden (maximal 7 Grad plus), insbesondere Crémefüllungen (Gefahr: Salomonellen und andere brechreizfördernde Dinge!), das gilt aber auch für Obst (egal ob aus der Dose oder Frischware).

    6. Wenn du Schokolade (hier wäre besser du Verwendest eine gute kakaohaltige Fettglasur ---auf die Deklarationspflicht achten!--- ) kalt stellst, kann du sie nicht zum Überziehen (veredeln) weiter verarbeiten.Schokolade oder Fettglasur können nur im flüssigen Zustand (also nicht gekühlt) zum Überziehen weiter verarbeitet werden.

    7. Für den Versand gilt das gleich wie für den Verkauf: Alles was keine ungebackene Crémefüllung (Ausnahme hier eine Konfitüren-Füllung) braucht nicht gekühlt gelagert werden.

    8. Versand: Schon einmal eins deiner Produkte versendet? Bruchsichere Verpackung (Schmeiss mal einen Karton mit deiner Ware aus einer Höhe von ca. 2 Metern auf den Boden! Versende ein Paket queer durch Deutschland, z.B. zu einem Bekannten), Versand auch im Sommer (denke an die Füllungen, aber auch die Schokoladenglasur!)? Gibt es im Sommer überhaupt genügend Nachfrage nach Krapfen und anderen Siedegebäcken (Frag mal einen Bäcker!)?

    9. Kühlsystem: Schon mal bei einer Spedition, die sich auf Kühllogitisk spezialisiert hat, über die Transport-/Versandkosten informiert? Stehen die Kosten im Einklang zu den Verkaufspreisen deines Produktes?

    10. Verpackungsmaterial: Die direkte Verpackung (Folienbeutel) muss Lebensmittelecht- bzw. tauglich sein (sollte dir dein Lieferant darüber auskunft geben können!). Die zuständige Lebensmittelüberwachung kontrolliert auch Verpackungsmaterialen auf ihre eignung für Lebensmittel.

    11. Die Lebensmittelhygiene-Verordnung regelt die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Lagerung, Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln.

    12. Darüber hinaus must du gesetzliche Bestimmungen bezüglich Arbeitsstättenverordnung, Preisangaben, Deklaration (z.B. Fettglasur, Inhaltsstoffe), Verpackungsverordnung (wenn du Berliner in Folienbeutel verpackst, musst du diese Folienverpackung mit einem entsprechenden Etikett deklarieren!!! --- Hersteller, Adresse, MIndesthaltbarkeitsdatum, Zutaten etc. ---) usw.
    Geändert von Thomas Christensen (24.11.2016 um 18:07 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Hallo,

    zur Herstellung von "Krapfen" oder "Berliner", ob mit oder ohne Fertigmehl hergestellt, brauch man außer die nötigen Räumlichkeiten (1 Raum zur Teigverarbeitung und 1 Raum zum Fettbacken), verschiedene Maschinen und Geräte:
    1. Teigmaschine oder Planetenrührmaschine (je nach Menge des Teiges)
    2. Arbeitstische (zum Teig aufmachen und Ruhezeiten)
    3. Teigwaage (für Ballenpresse)
    4. Brötchenpresse oder Kopfmaschine (auch komplette Brötchenanlage, je nach Produktion)
    5. Fettbackgerät (optimal im separaten Raum)
    6. Abzugshaube
    7. Zuckerwanne
    8. Füllgeräte (für Marmelade Pudding usw.)
    9. Arbeitsfläche zum vereldeln z.B. mit Fondant, Fettglasur, Kuvertüre oder ähnliches
    10. Eventuell Froster zum Lagern der Berliner (aber bitte ohne Füllung und nicht gezuckert)
    11. Kühlhaus oder Kühlschrank zum aufbewahren der Füllungen und sonstigen Lebensmittel
    12. Beim Auftauen bitte die Berliner langsam auftauen (1 Stunde) und dann im Ofen, wenn vorhanden sehr kurz erhitzen und gleich zuckern und dann füllen und vereldeln usw.
    Es giebt besteimmt noch mehr zu beachten, ob man die Berliner industriell herstellen will oder nicht, dass man die gesetzliche Vorschriften einhällt usw und.....halt die Frage, ob man dafür den Bäcker oder Konditor Beruf haben sollte oder nicht, das will und kann ich hier nicht beurteilen, ich wollte nur mal einen Augenmerk auf die Produktion legen.

    Viel ERFOLG und Spass dabei

  4. #4
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Danke für die Ausführliche Hilfe.
    Was man für die Herstellung der Krapfen an Gerätschaften braucht oder wie man diese Teile herstellt ist ein anderer Thread. Ich möchte hier rein auf die Gesetzliche Bestimmung eingehen.

    - Dass es besser ist veredelte Gebäckprodukte zu kühlen ist ja einleuchtend. Die Frage ist jedoch ob ein Gesetzlicher Zwang besteht?

    - Das man eine Blockschokolade oder eben Schokolade in hartem Zustand nicht weiterverarbeiten kann sollte hoffentlich jedem Unternehmer, der nur am Lebensmittelbereich streift bekannt sein. Trotzdem dank .

    Der Punkt 12 ist interessant. Jedoch wäre eine Auflistung aller Gesetze ohne "usw." etwas hilfreicher. Ich möchte alle Gesetze ausreichend beachten und nicht nur ein Teil.
    Aber wie schon in der Einführung beschrieben sind die Gesetze nicht genau beschrieben. Ich möchte wissen z.B. wie ich meine Ware zu kennzeichnen habe. Ich möchte nicht mehr wissen welches Gesetz dafür verantwortlich ist, sondern wie es praktisch zu bewerkstelligen ist.

    MFG T-Rex

  5. #5
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Nachtrag:
    Die Lebensmittelhygieneverord nung wurde am 01.01.2006 von der EG-Verordnung 178/2002 abgelöst.
    Solche Infos wären auch nett aus diesem Forum zu erfahren.

    e.wikipedia.org/wiki/Lebensmittelhygiene-Verordnung <-- Grob was das Lebensmittelhygiengesetz ist
    palatiamalz.com/de/news/news_59.htm <-- die neue EU-Verordnung

    ich hoffe ich konnte mal Helfen.
    Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 17:26 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

  6. #6
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Hallo T-Rex

    die Lebensmittelhygieneverord nung hat noch bestand und die derzeitige Verordnung vom 1.1.2006 ist die Verordnung (EG) 852/2004.

    In dieser Verordnung steht: jeder der Lebensmittel herstellt etc. ein Eigenkontrollkonzept in Anlehnung an HACCP haben muss!!

    Gruß Wolf

  7. #7
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Danke für die Info Wolf

    Was muss ich den jetzt beachten, wenn ich Krapfen mit einer Backmischung herstellen möchte?
    Muss die Küche eine bestimmte Größe haben?
    Muss die Küche aus Kacheln bestehen oder kann es auch Teppichboden sein?
    Muss alles super sauber sein, oder kann sich auf den Schranken der Staub ansammeln?
    Mir ist bewußt das die 2 letzten Fragen eher lächerlich als wirklich ernstgemeint sind, jedoch möchte ich damit die Tragweite der ersten Frage etwas spezifizieren.
    Bitte keine Gesetzestexte oder Gesetze die ich zu beachten habe, sondern in "normalen" Deutsch, damit es auch ein Laie wie ich es verstehen kann. Eine verlinkung zu einem "tutorial" oder ähnlichem ist natürlich auch ok.

    Danke für eure Mühen
    Geändert von T-Rex (11.01.2006 um 14:51 Uhr)

  8. #8
    Thomas Christensen Gast

    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Was nützt es hier fünf verschiedene Antworten zu erhalten?

    Die zuverlässigste Antwort erhälst Du von dem Lebensmittelkontrolleur, der für den Bezirk, in dem Du Dich niederlassen willst, zuständig ist.

    Es ist nun mal so, dass alle Richtlinien wenig praktikabel sind, wenn der zuständige Lebensmittelkontrolleur es etwas anders auslegt und Deine Investition umsonst ist.

    Grundvorraussetzung ist immer, dass durch den Umgang mit Lebensmitteln diese nicht zu einer Gefährdung für den Verbraucher werden dürfen und auch sonst keine nachteilige Beeinflussung stattfindet. Das zielt auf das Thema Ekeleregend und Unappetitlich ab.

    Wenn Du Backwaren herstellst, ob aus Fertigmischungen ist gleichgültig, benötigst Du immer noch einen Meisterbrief!

  9. #9
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Wenn Du Backwaren herstellst, ob aus Fertigmischungen ist gleichgültig, benötigst Du immer noch einen Meisterbrief!
    Da hab ich aber von vielen anderen Quellen etwas anderes gehört.
    Kann man diese Behauptung auch irgendwie untermauern?

    Bezüglich des Lebensmittelskontrolleurs denke ich mal, dass der nicht die Gesetze neu erfinden kann. Er sollte sich schon an die Vorgegebenen Richtlinien halten und das muss ich ja dann auch.
    Aber anscheinend bekomme ich von dieser Stelle genauere Infos.

  10. #10
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    Ausrufezeichen AW: Gesetzliche Vorgaben

    willst du die krapfen in deiner heimischen küche herstellen?

    wenn du in deiner privaten küche gewerblich lebensmittel produzieren willst, egal in welchem umfang, und die küche wird auch für den privaten gebrauch genutzt, kannst du davon ausgehen das die zuständige lebensmittelüberwachung das nicht dulden wird.

    als konditor darf ich am arbeitsplatz nicht mein pausenbrot verzehren, sondern nur in einem dafür bereit zustellenden personalraum.auch dürfte ich keine getränke an meinem arbeitsplatz mitnehmen! davon hatte die dame von ordnungsamt drüber weg gesehen, allerdings musste ich die mineralwasser-flasche gegen ein nicht splitterndes gefäss austauschen!

    das mal zum thema hygiene.

    ein weiteres wichtiges gesetz für dich ist die arbeitsstätten-verordnung.

    ob die wände nun gefliesst werden müssen oder nur angestrichen werden müssen, musst du vorher mit dem ordnungsamt abklären. die haben da einen gewissen ermessens spielraum.

    ich als konditor unterliege strengeren auflagen als bäcker.weil ich ungebackene füllungen, die leicht verderblich sind herstelle (z.B. sahnefüllungen, crémes, speiseeis).

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