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Thema: Minusstunden und Weisungsbefugnis

  1. #1
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    Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Hallo zusammen,


    Ich frage für meinen Sohn:

    Darf ein Auszubildender Minusstunden aufbauen? Darf ihm, wenn es zuviele sind, Urlaub gestrichen werden?

    Wer darf einem Auszubildenden Arbeiten anschaffen? Ist es normal, dass ein Auszubildender dem anderen Auszubildenden etwas anschafft?

    Mit freundlichen Grüßen an alle

  2. #2
    Heiko2 Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Hallo Mutter von Rafi.Erstmal tut mir es leid wenn ich damals (Sagen wir es mal so)Gezweifelt habe.
    Nein.Die Fima darf nicht Minusstunden ansammeln.
    Und tun sie es doch, ist es das Problem der Firma wenn sie ihm nicht genug Arbeit verschafen kann.
    Und auch nein, Sie dürfen ihm auch nicht Urlaub abziehen.
    In Ihrem Fall würde ich Rafi auf jeden Fall bei der NGG Nahrungsmittel-Genuss-Gaststäten anmelden.Dort bekommt er mit beitritt in die Gewerkschaft Rechtsbeistand denn ich in anspruchnehmen würde.
    Gruss Heiko

  3. #3
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    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Hallo Heiko,
    Danke für die Antwort.
    Wissen Sie vielleicht auch wie das mit der Weisungsbefugnis ist?

    Gruß

  4. #4
    Thomas Christensen Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Ich meine: der Meister kann einen Auszubildenden beauftragen, der einem anderen Auszubildenden Aufgaben zuweist. Allerdings muß das vom Meister beaufsichtigt werden.

  5. #5
    Heiko2 Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Das ist richtig.Der jenige der Weisungsbefugt wird muss 18 Jahre alt sein und vom Meister unterwiesen sein.Egal ob ein anderer Lehrling oder Geselle.
    Gruss Heiko

  6. #6
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    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    früher hab ich nicht im Internet geschaut bzw gefragt was los ist wenn mir jemand was gesagt hat das ich dies und das machen sollte. Ist halt so und gut wars. Klar aufgeregt hat mich das schon innerlich aber naja.. auch hab ich jeden Tag 10-12 std gearbeitet. 10 Tage durch danach gabs 4 freie Tage...Nach der Ausbildung geht man wo anders arbeiten und schafft da nur 8 std und ist Top fit danach oder wenns mal länger geht ist man nicht gleich Tot wenn man zu hause ist. Und ist nicht schlecht gelaunt usw. Kommt halt immer auf die jeweilige Person an. Ich muss sagen geschadet hats mir nicht :-D

    Muss man mit seinem Chef halt reden da kann man viel Klären. Nicht auf ihn zu kommen und sagen ich hab dies und das gehört das geht ja soooo aber nicht

  7. #7
    Thomas Christensen Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Hallo MaW, Deine Einstellung ist auch meine. Je mehr man junge Leute fordert, desto stärker werden sie. Aber das Fordern muß eine erfahrene Person beaufsichtigen, die eben aufgrund langjähriger Arbeit mit jungen Leuten genug Erfahrung hat, um schon vorher zu erkennen, wann jemand überfordert wird.

    Und ja, besser ist es sowieso, dem Chef nicht gleich mit dem aufgeschlagenen Gesetzbuch zu kommen. Es ist selbstverständlich jedermanns gutes Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, inbesondere beim Jugendschutz, einzufordern, aber manch ein Arbeitgeber trennt sich dann schon im Geiste von dem Auszubildenden und eine spätere Übernahme ist dann kein Thema mehr. Mit einer kleinen Prise Diplomatie erreicht man i. d. R. mehr. Sollte extremer Starrsinn, Gleichgültigkeit o. ä. beim Arbeitgeber vorhanden sein, kann auch eine Dritte Stelle (z. Bsp. Lehrlingswart, Jugendamt etc.) helfen.

  8. #8
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    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    hallo Rafi,
    ich weiss ja nicht wieweit du es im Leben bringen willst ,aber ich glaube du solltest deine Einstellung ein wenig ueberdenken .
    Ich habe auch den anderen Beitrag von dir verfolgt in dem du dich ueber die schlechte Behandlung deiner Kolegen beschwerst. Also ich habe die Erfahrung gemacht das man nur durch Leistung ueberzeugen kann und nicht durch rumjammern.
    In der Lehre muss man eben einiges einstecken ,was solls.
    Meine Grossmutter hat mir damals ( vor ca. 30 Jahren ) vor Lehrbeginn mit auf den Weg gegeben...Lernjahre sind keine Herrnjahre. Aber mal zu deinem Betieb, so wie ich das sehe ist der Betrieb in dem du lernst nicht sehr gut durchorganisiert denn sonnst wuerden solche kompetenz Rangeleien nicht vorkommen.
    Wie auch immer ich wuensche dir das du es schaffst .

  9. #9
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    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Hallo zusammen,

    Es iat zwar eine Weile her, -trotzdem zum letzten Beitrag:
    Auch ich habe meinem Sohn immer wieder den alten, aber sicher auch stimmigen Spruch "Lehrjahre sind keine .... vermittelt. Auch, dass mein Sohn einfach nur "Gas geben" soll und seine Arbeit erledigen soll ohne Rücksicht auf das Gerede von den anderen haben wir durch. Er h a t es versucht. Nur wenn man fast Täglich gesagt bekommt "du kannst nichts"........(siehe eben anderes Posting), dann kann man auch irgendwann keine Leistung mehr erbringen, - außer man ist extrem hart gesotten. Das ist er nicht, außerdem war bekannt, dass mein Sohn Probleme hat, - auch leistungsmäßig.
    Der Betrieb erhält Fördergelder und wir suchen im Moment die "Fürsorgepflicht".

    Freundliche Grüße an alle

  10. #10
    Thomas Christensen Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    die Fürsorgepflicht bei Minderjährigen haben in erster Linie die Eltern, dann der Ausbildungsbetrieb, dann die Innung, bzw. Handwerkskammer sowie das Jugendamt.

    Wenn in der Kette eine Lücke auftritt, wende Die an die nächste Instanz. Die werden dann der unteren Instanz schon auf die Füße treten.

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