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Thema: Nach Mobbing fristlose Kündigung, was tun?

  1. #1
    ruckzuckvroni Gast

    Ausrufezeichen Nach Mobbing fristlose Kündigung, was tun?

    Hallo Freunde des Bäckerhandwerks. Tief traurig, sehr verletzt und nervlich am Ende möchte ich hier im Forum darum bitten´Hilfe zu erhalten. Ich arbeitete jetzt seit 16 Monaten im Beruf, war kein Tag krank, erhielt nie eine schriftliche Abmahnung von den Vorgesetzten - wurde dennoch gestern Freitagmorgen frsitlos entlassen. Mündlich bis jetzt! Begründung "Betriebsklimaschädigend" . S´war jedoch Mobbing! Was soll ich jetzt tun? Ich weiß mir nicht zu helfen .

    Freue mich über jede Antwort von euch. Vielen herzlichen Dank -

    Veronika

  2. #2
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    0

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hallo Veronika,

    das ist zwar ganz arg traurig, aber denk dran: Jedes Ende ist wieder ein neuer Anfang. Meinem Mann ging es jetzt zum 2. Mal hintereinander so.
    Er wurde gestern auch gekündigt. Die "chemie" hätte nicht gestimmt.
    Ich wünsche dir auf jedenfall viel Glück und Erfolg bei der Arbeitssuche und hoffe, du hast mehr Glück als wir.
    Liebe Grüsse und Kopf hoch.
    Elke

  3. #3
    ruckzuckvroni Gast

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hallo Elke.

    DANKE für die lieben Wünsche.

    Dein Mann ist aber nicht auch Bäcker - oder?

    War er bzw. seid ihr bei einem Anwalt gewesen? Wenn ja, ohne Erfolg? Ich hab´ nächsten Montag nen Termin in einer Kanzlei.

    Bislang hab´ ich auch noch keine schriftliche Kündigung. Der ganze Vorgang ist tatsächlich nur auf Intrigen zurück zuführen. Aus meiner Sicht bislang auch rechtswidrig. Hatte nie eine Abmahnung (schriftlich) als Warnschuss bekommen.

    Die Ehrlichen sind immer die Dummen! Meine ich.

    Herzliche Grüße, schönes Wochenende - Veronika

  4. #4
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    19

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hallo Veronika,

    Ein fristlose Kuendigung ist rechtswidrig ohne das Fehlverhalten vorher schriftlich 2 mal abzumanhen. Wie du es schon selber schreibst, gehe zum Rechtsanwalt. Eine Wiederaufnahme der Beschaeftigung kannst du dir aber aus dem Kopf schlagen. Es wird jetzt darum gehen, was der Rechtsbruch deinen Exarbeitgeber kostet. Es haengt auch davon ab wann es zum Gerichtstermin kommt, falls dein Exarbeitgeber keine Einsicht zeigt und dir eine Abfindung anbietet. Nur mal angenommen, der Gerichtsterim ist in 2 Monaten, dann wuerde das so gesehen werden, als haettest du die letzten 2 Monate in dem Betrieb noch gearbeitet. Es wuerden dir 2 Monatsgehaelter plus die ordentliche Kuendigungsfrist als Entschaedigung zustehen. Die Frage ist ob du dir in der Zwischenzeit schon eine neue Arbeit suchen kannst oder darfst. Dieses musst du mit deinem Anwalt besprechen. Wenn sich die Rechtssprechung im Arbeitsrecht noch nicht zu Gunsten der Arbeitgeber geaendert hat, wird so oder aehnlich entschieden. Der Richter will schriftliche knallllharte Fakten sehen, die diese fristlose Kuendigung rechtfertigen. Dein Exarbeitgeber kann sonst was erzaehlen, und wird dabei verlieren.

    Ich spreche aus Erfahrung
    Wuerde mich Interesieren, wieviel Monatsgehaelter er als Entschaedigung leisten mus.

    Meik70
    Geändert von Meik70 (31.01.2010 um 00:27 Uhr)

  5. #5
    Heiko2 Gast

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hallo.Ruckzuckvroni.
    Stimmt.Die Kündigung ist nicht Rechtens.
    Die wollen dich nur Fertig machen so das du von dir aus gehst.Mir gehts nicht anders.
    Gehe auch durch die Hölle da wo ich Arbeite.
    Dazu kann ich nur eines Sagen,"Sei Hart".
    Lass es nicht so an dich heran.Schalt nach der Arbeit ab.
    Es muss dir Egal sein.Es ist nur Arbeit.Die anderen haben sonst nix anderes.
    Sind zuhause die kleine Nummer und haben da nix zu kammelen.
    Wo sollen sie sonst denn Dicken machen.
    Kanns ja mal in meinem Beitrag reinschauen.Meisterschule "Segen oder Fluch"
    Gruss Heiko

  6. #6
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    23

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hi

    Auch ich sehe das so das die Kündigung nicht rechtens ist.
    1.) Vertragsschließungen können mündlich erfolgen, eine Vertragskündigung bedarf jedoch immer in jedem Fall der schriftform.
    2.) Eine fristlose Kündigung bedarf einer Begründung. Es muß ein erheblicher Vertrauensbruch der Vertragsparteien vorausgegangen sein und eine Weiterarbeit des Mitarbeiters im Betrieb nichtmehr zumutbar sein(für den Betrieb).

    Beides scheint bei Dir nicht der Fall gewesen zu sein.

    Leider ist die mündliche Kündigung des AG´s total unwirksam, weshalb für Dich eigentlich die Konsequenz ist weiter zur Arbeit zu erscheinen. Der AG könnte sonst den Spieß umdrehen und es als unerlaubtes/unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit deuten. Erst wenn er Dich auffordert den Betrieb zu verlassen(dies muß er nicht schriftlich tun), so kannst Du den Betrieb gefahrlos verlassen; sowas wird als Freistellung gewertet. Wenn sowas gesagt wird hole Dir aber unbedingt einen Zeugen der dies zur Not bestätigen kann.

    Jetzt gilt, sofort Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
    Normalerweise ist der AG Dir gegenüber solange zahlungspflichtig, solange dein Arbeitsvertrag nicht schriftlich gekündigt ist und der letzte Beschäftigungstag erreicht ist.


    Schönen Gruß vom bestback


    P.S.: zum Thema Mobbing lies Dir bitte unsere Beiträge für unseren Kollegen "Rafi18" durch.
    Hier mal ein Link zu einem dieser Beiträge : www.lebensmittelwelt.de/lebensmittelforum/showthread.php?t=1763&hig hlight=rafi
    Geändert von bestback (02.02.2010 um 14:55 Uhr)

  7. #7
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    16

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Tja und es ist doch immer wieder dasselbe.
    Mittlerweile wird da draußen mit den Arbeitnehmern umgegangen, dass einem die Haare zu Berge stehen. Unsere Gewerkschaft ist den Namen nicht wert, den sie trägt und das einzige, was die meisten Arbeitnehmer von den Sklaven trennt, ist die Tatsache, dass sie (noch) keine Ketten an den Füßen tragen.

    Vielleicht sollte ich doch mal eine Karriere als Funktionär bei der NGG anstreben? Oder müssen wir auch mal streiken? Das wäre doch mal was....

    Einen netten Gruß vom Bäckermeister....

  8. #8
    Heiko2 Gast

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Streick? Das Währe doch mal was.Endlich denn Arsch hoch!!!
    Bin dabei!!

  9. #9
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    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Hi
    Bestback hat mal wieder die wichtigen Sachen geschrieben.
    Und so heißt es : Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist nach Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine Abmahnung notwendig, die mündlich oder auch schriftlich erfolgen kann (sollte schriftlich sein wegen Beweisgründen).
    Der Sozialwidrikeit der ordentlichen Kündigung kann vom Arbeitnehmer,durch die Kündigungsschutzklage angefochten werden (Frist 3 Wochen nach nach ausspruch der Kündigung, einzureichen beim Arbeitsgericht.
    Und richtig ist, da geht es nicht mehr um rücknahme und einstellung sondern nur noch um Geld. Wird die Kündigung als unwirksam erklärt, bestand das Arbeitsverhältnis weiter, muß auch nachträglich Lohn weiter gezahltgezahlt werden, wenn du einen Zeugen hast der bestätigt das du arbeiten wolltest und der AG so sachen gesagt hat geh heim bis Gekündigt, hast hier nichts mehr zu suchen usw.
    Die Abfindung..da gibt es Richtwerte..über 50 Jahre gibt mehr. ansonsten gilt Pro Jahr im Betrieb zwischen 1/4 bis ganzes Monatsgehalt.
    So hat er alles falsch gemacht, wird dafür bezahlen.
    Dir wünsche ich Glück das der nächste AG versteht, das seine Angestellten sein wichtigstes Kapital ist das er auch pflegen muß.

    gruß Oh-Brezel

  10. #10
    Heiko2 Gast

    AW: MOBBING/ Fristlose Kündigung

    Na ja.
    Ich glaube es geht um ganz was anderes , aber ok.......wuste ganicht das soviele Bäcker Rechtsberater sind.
    WOW

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