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Thema: Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

  1. #1
    Thomas Christensen Gast

    Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

    Öfters wollen Leihköche im Gastronomie Stellenmarkt der Lebensmittelwelt eine Anzeige veröffentlichen. Dies lehne ich bisher ab, weil Leihköche sebstständige Unternehmer sind. Diesen ist, wie allen anderen Unternehmern auch möglich, eine Anzeige im gastronomie-anzeiger.de in der Kategorie Geschäftskontakte anzumelden. Weil dies aber nicht so richtig optimal ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich für Leihköche und ähnliche Unternehmer eine spezielle Seite einrichten soll. Damit alles korrekt ist, möchte ich zuerst die rechtliche Situation des Leihkochs als Unternehmer klären.

    Vermutetes Problem: Auftraggeber könnten durch den Betriebsprüfer mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträ gen in erheblichem Umfang konfrontiert werden, weil eine Scheinselbstständigkeit des Leihkochs vorliegen könnte.

    Nun meine Frage: Wie wird das rechtliche Verhältnis des Leihkochs von den zuständigen Entscheidern (Auftraggeber, Betriebsprüfer etc. ) in der Praxis beurteilt und gehandhabt?

  2. #2
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    AW: Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

    Ein Leih- oder Mietkoch ist ein Selbstständiger Unternehmer der von der Gastronomie angefordert wird um Personalengpässe zu Überwinden da diese zu einem Umsatzrückgang und dadurch zur Geschäftsaufgabe zwingen kann.
    Der Leihkoch ist selbst versichert, wechselt nach Überbrückung des Engpasses den Betrieb und stellt wie jeder Selbstständige seine Arbeit in Rechnung inc. MWST. die er auch an das Finanzamt abführt.
    Durch den Wechsel der Arbeitgeber und die Eigenverantwortlichkeit des Leihkochs ist eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen.

    mfG

    Uwe Hauck

  3. #3
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    AW: Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

    Miet-oder Leihköche sind in der Catering-/Gastronomie-und Hotelbranche ein (vermutlich) großer Markt. Ich selbst arbeite in einem Unternehmen, in dem wir regelmäßig Leihköche ordern. Alle größeren Catering-Unternehmen die ich kenne arbeiten regelmäßig mit Leihköchen.

    Aus Gesprächen und meiner Internetrecherche habe ich den Eindruck gewonnen, dass es sich hier um einen großen Bedarf handelt/handeln muss.

    Es gibt auch Agenturen (Pools) die Leihköche sowie Servicekräfte eine Plattform bieten.

    Die Leihköche, mit denen ich gesprochen habe, sagten mir das sie niemals mehr in einem Angestelltenverhältnis wechseln wollen. Sie waren mit der Art ihrer selbständigen Arbiet zufrieden.

    Ich denke, dass es nur zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn ein Leihkoch ein halbes bis ganzes Jahr ausschließlich in einem Unternehmen arbeitet. Da dürfte vermutlich Scheinselbständigkeit vorliegen.
    Geändert von prinztorty (17.08.2009 um 16:41 Uhr)

  4. #4
    Thomas Christensen Gast

    AW: Leihkoch, Mietkoch und Scheinselbstständigkeit

    vielen Dank an Uwe und Prinztorty! So ähnlich sehe ich das auch, wobei ich für die Beurteilung einer Scheinselbstständigkeit die Dauer der Tätigkeit bei einem Auftraggeber von mehreren Monaten schon kritisch sehe. Denn ein Personalengpass ist i. d. R. immer nur für kurze Zeit, eben bis der geeignete Koch gefunden wurde. Wenn man über ein halbes Jahr keinen geeigneten Koch gefunden hat, sollte man sich Gedanken machen, ob das gewünschte Profil realistisch ist.

    Ein anderes Thema ist die Vergütung des Mietkochs! Da werden Stundensätze angeboten, die aus meiner Sicht eigentlich nicht sein können, Bsp. eines aktuellen Anbieters hier im Gastro-Anzeiger:
    Mein Stundenverrechnungssatz liegt z.Zt. bei 19,50 €, zzgl. An- und Abfahrt und natürlich der gesetzlichen Mwst.
    Bsp.-Rechnung bei Vollauslastung (45 Std./ 5-Tage-Woche, 22 Tage/Monat, alleinstehend:

    9 Std. x 22 Tage x 19,50 = 3861 EUR

    Sozialabgaben 43,5 % = 1679 EUR
    KV + PV, RV, AV
    Mietkoch muß
    23 % Arbeitgeber- und
    20,5% Arbeitnehmer-Anteile
    zahlen!

    - Betriebsaufwand pauschal: = 300 EUR
    -----------------------------------------
    Summe: = 1882 EUR

    - 16,23% Einkommenssteuer = 305 EUR
    -----------------------------------------
    Summe: = 1577 EUR

    Ergibt einen Nettostundenlohn von 8 EUR !

    Die angenommende Vollauslastung ist vermutlich nicht realistisch. Eine gute Auslastung nehme ich mit 80 % an, tatsächlich wird ein guter Mietkoch übers Jahr betrachtet aber vielleicht nur eine Auslastung von 60 - 70 % erreichen, so das die effektive Nettovergütung weit unter 8 EUR ist.

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