Öfters wollen Leihköche im Gastronomie Stellenmarkt der Lebensmittelwelt eine Anzeige veröffentlichen. Dies lehne ich bisher ab, weil Leihköche sebstständige Unternehmer sind. Diesen ist, wie allen anderen Unternehmern auch möglich, eine Anzeige im gastronomie-anzeiger.de in der Kategorie Geschäftskontakte anzumelden. Weil dies aber nicht so richtig optimal ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich für Leihköche und ähnliche Unternehmer eine spezielle Seite einrichten soll. Damit alles korrekt ist, möchte ich zuerst die rechtliche Situation des Leihkochs als Unternehmer klären.

Vermutetes Problem: Auftraggeber könnten durch den Betriebsprüfer mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträ gen in erheblichem Umfang konfrontiert werden, weil eine Scheinselbstständigkeit des Leihkochs vorliegen könnte.

Nun meine Frage: Wie wird das rechtliche Verhältnis des Leihkochs von den zuständigen Entscheidern (Auftraggeber, Betriebsprüfer etc. ) in der Praxis beurteilt und gehandhabt?