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Thema: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

  1. #1
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    Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo,
    ich hoffe, mir kann wieder mal jemand weiterhelfen.
    In einer Naturkostfleischerei wird Rohwurst hergestellt, die allerdings einen dreimonatigen Reifeprozess durchwandert. So kann kein gleichmäßiges Gewicht eingestellt werden. Das ist leider auch nicht änderbar.
    Durch verschiedene Kundenanfragen wird das allerdings dann zum Problem, da viele der Kunden eine Stückauszeichnung bevorzugen würden. Wäre da grundsätzlich etwas zu machen, oder habe ich nur die Alternative über eine Preisauszeichnung durch das Gewicht vorzugehen.
    Es soll über das Internet verkauft werden, und da wäre anscheinend eine Auszeichnung über den Stückpreis vorteilhafter als über das Gewicht, da ich dann ständig Abweichungen zur Bestellmenge habe.
    Leider finde ich in der Fertigpackungsverordnung keine genaue Angabe dazu.
    Vielen lieben Dank im Voraus.
    MFG
    Gaby

  2. #2
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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo Gaby

    Ich bin zwar Bäckermeister und nicht Metzgermeister, aber beim Verkauf ist das wohl eher egal, da die Richtlinien was Verpackung angeht ja so gut wie gleich sein dürften.

    Ich habe das so in Erinnerung daß das Gewicht was bei der Verpackung angegeben werden muß das Gewicht am Verpakungstag ist. Sollte sich das Gewicht ändern durch Lagerung kannst Du da ja nix dafür.
    Deswegen ist mir aufgefallen das bei vielen Rohwurstwaren die verpackt im Handel angeboten werden aufgedruckt ist "Gewichtsverlust durch Lagerung möglich" und "Gewicht am Tag der Verpackung"
    Wo der Gewichtsverlußt nun stattfinden darf(bei Dir oder beim Endverbraucher), darüber denk ich mal gibts wohl keine Regelung bzw. ist noch nicht bestimmt worden(zum Glück).
    Es ist doch aber allgemein im Metzgerhandwerk üblich das nach Gewicht verkauft wird; ich kenn das zumindest nicht anders.

    Auch in der Bäckerei ist der Aufdruck "Gewichtsverlußt duch Lagerung möglich" gebräuchlich, z.B. bei Honiglebkuchen, Lebkuchenherzen oder verpacktem Dauergebäck.
    Wieviel der Gewichtsverlußt nun aber hier betragen darf, hab ich nun nichtmehr im Kopf und die Unterlagen dazu auch gerade nicht zur Hand; aber hierzu gibt es im Bäckerhandwerk zumindest bei Brot eine Regelung.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Es gibt bestimmt noch Kollegen die dazu mehr sagen können.


    Schönen Gruß vom bestback
    Geändert von bestback (08.06.2009 um 17:21 Uhr)

  3. #3
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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo,
    danke für deine Antwort. Ich kenne das bei der Bäckerei schon so, dass man hier eben nach Stück verkaufen darf, wenn bei der Herstellung eben eine bestimmte Teigeinwaage im Mittel nicht über- bzw. unterschritten wird.
    Bei der Wurst kenn ich das ganze eben gar nicht. Auf allen Verpackungen steht das Gewicht. Und eigentlich nie Stück. Auch wenn ich zwei Stück Wiener kaufe, werden die mir nach Gewicht abgerechnet.

    Die Schwierigkeit bei dieser Anfrage ist eben auch noch, dass die Wurst immer sehr unterschiedlich ausfällt, da sie in Naturdarm kommt, der nicht standartisiert ist. Und da kanns mal sein, dass man 320g oder gar 380g für sein Geld bekommt und ich denke, das ist nicht handhabbar. Die Auszeichnung mit: Gewicht am Verpackungstag. Gewichtsverlust möglich kenne ich schon auch. Hat man ja auch des öfteren mal. Aber da gehts meist um eine kleine Abweichung. 60g find ich schon etwas viel.
    Gruß

  4. #4
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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Servus Gaby

    Hmmm, ja, 60 Gramm ist schon etwas viel bei einer einzelnen Wurst.

    Und wie wärs wenn Du ein Mittelgewicht ermittelst aus z.B. 10 Würsten ? So wird es ja auch in der Metzgerei gemacht wenn der Wurstfüller eingestellt wird.
    Werden die Würste denn nicht mit einem Wustfüller/Vacuumfüller(VEMAG, Handtmann ect,) in den Darm gefüllt ? Bei solchen Maschinen ist die Portionsgröße ja einstellbar.
    Klar, Gewichtsverlußt wird immer noch da sein, aber eben kalkulierbarer. Egal welches Kaliber die Därme dann haben, die Menge die eingefüllt wird bleibt so immer gleich, nur wird eben dann die Wurst länger oder kürzer. Deswegen gibt es ja auch die Sache mit dem Gewichtsverkauf. Schnittbrot wird z.B. in der Bäckerei auch nach Gewicht verkauft, Ganzbrot aber nach Stück.
    Die Würste müßten dann eben gleich nach der Reifezeit verpackt werden damit sie nicht nochmehr Gewicht verlieren(Entweder Vacuum oder mit Stickstoff wegen Haltbarkeit).

    Ansonsten weis ich nur noch zwei Möglichkeiten.
    Erstens: Der Hersteller soll eine gewisse Toleranz/maximale Schwankung garantieren oder dafür sorgen das ihr nur Würste in diesem Toleranzbereich bekommt(vorher eben absprechen).
    Zweitens: Wenn ihr die Würste selber verpackt dann müßt ihr wohl schauen das ihr bei zwei Würsten immer in einem vorher festgelegten Toleranzbereich bleibt, was natürlich für Euch als Verpacker sehr aufwändig wäre.
    Ansonsten fällt mir persönlich keine andere praktikable Lösung ein.

    Aber, mal so als Tip: Unterhalte Dich doch mal mit dem Menschen von der Gewerbeaufsicht/Lebensmittelkontrolle. Schließlich ist es sein Job das zu wissen bzw. für und mit Euch nach einer praktikablen Lösung zu suchen. Die sehen es auch gerne wenn man vorher selber zu ihnen kommt und nach einer Problemlösung fragt, als wenn sie bei einer Kontrolle in der Richtung fündig werden und sich vor den Kopf gestoßen fühlen(meine Erfahrung).

    Vielleicht wissen ja noch andere User mehr darüber was Du noch tun könntest. Ich persönlich bin erstmal mit meinem Latain am Ende.........leider


    Schönen Gruß vom bestback

  5. #5
    Thomas Christensen Gast

    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Ich bin der Meinung, bei Problemen immer am Ausgangspunkt derselben anzusetzen.

    Andere Hersteller von gereifter Rohwurst haben das Problem doch auch! Und anscheind auch im Griff. Warum soll der Hersteller die Würste nicht exakt einwiegen können? Selbst im dreimonatigen Reifeprozess kann der unterschiedliche Gewichtsverlust minimiert werden, indem die Würste mehrmals umgehängt werden, damit die oben hängenden nicht leichter werden als die unten hängenden Rohwürste.

    Wenn Sie entsprechend große Mengen Rohwürste abnehmen, stellen Sie klare Produktspezifikationen auf, in diesem Fall max. Gewichtstoleranzen von z. Bsp. 5 - 10%, alle anderen Rohwürste soll der Hersteller anderweitig vermarkten.

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