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Thema: Urlaubsregelung in der Ausbildung

  1. #1
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    Urlaubsregelung in der Ausbildung

    Hallo,

    mein Sohn befindet sich derzeit in der Ausbildung zum Bäcker. Sein Ausbildungsbetrieb ist eine kleinere Bäckerei (1 Meister, 1 Geselle, 1 Aushilfe sowie er als Lehrling). Es gibt leider immer wieder Probleme mit dem Urlaub.

    So kann er immer nur einige wenige Tage freinehmen. Eine Woche Urlaub (am Stück) ist leider nicht möglich. An einem größeren Zeitraum ist nicht zu denken :-) Bisher konnte er einmal eine gesamte Woche freinehmen. In der Ferienzeit würde er dieses natürlich gerne nutzen, da er in diesem Zeitraum auch keine Berufsschule hat.
    Es wird von ihm immer wieder erwartet, dass er seinen freien Tag verlegt, wenn der Geselle Urlaub hat. Nimmt er jedoch Urlaub, wird von ihm verlangt, am dem Tag zu kommen, wenn der Geselle seinen freien Tag hat.

    Er ist nicht derjenige der meckert. Überstunden werden von ihm ohne Klagen durchgeführt, obwohl er diese nicht vergütet bekommt oder "abfeiern" kann.

    Seine Gespräche mit seinem Chef haben leider nichts bewirkt. Aussage: "Das ist eben so, ich hatte auch schon seit 10 Jahren keinen Urlaub mehr!"
    Ich mische mich nur ungerne ein, aber ich denke es müsste nun ein Gespräch geführt werden. Vorab würde mich interessieren, wie die Urlaubsplanung in ähnlichen Betrieben gehandhabt wird bzw. welche Rechte ein Auszubildender hat. Das betriebliche Belange "hin und wieder" vorgehen ist natürlich klar.

    Viele Grüße

    Klaus

  2. #2
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    AW: Urlaubsregelung in der Ausbildung

    hey ho tdk...
    also,als ich in der lehre war war das überhaupt kein problem mit urlaub... steht halt jedem zu! und wenn der geselle urlaub will, ok... dann muss dein sohn halt mal überstunden machen, aber ich finde dann sollten der geselle und erst recht der meister es deinem sohn auch gönnen urlaub zu nehmen und die damit verbundenen überstunden sollte sie dann auch in kauf nehmen!
    in so einem kleinen betrieb sollte man "mit"einander nicht "gegen"einander arbeiten...
    ich persönlich finds cool das es noch väter wie dich gibt! such in jedem fall das gespräch zum meister! dein sohn ist sicher nicht älter als 16/17...
    du bist in jedem fall schlagfertiger als er ( nicht bildlich :-P )

    und wenn das alles ohne erfolg oder ohne ein bemühen vom meister aus ausgeht würde ich zu seinem/er klassenlehrer/in (berufschule) kontakt aufnehnem... die können echt richtig viel erreichen... haben halt die verbindungen zu sämtlichen ausbildungsbetrieben, meistern etc...
    mein ausbilder war zu meiner zeit innungsobermeister im land und hat fast täglich anrufe bekommen wo lehrlinge solche probleme hatten... also den obermeister oder die handwerkskammer könnte man auch aufsuchen...

    aber ein persönliches gespräch wäre wohl ertsmal angebrachter....
    in jedem fall viel erfolg... eine so schöne ausbildung sollte man sich nicht durch so etwas vermiesen lassen....

  3. #3
    Vaike pagar Gast

    AW: Urlaubsregelung in der Ausbildung

    Hallo zusammen
    Ich kenne das eigentlich nur so das z.B der Jahresurlaub im Januar oder Februar geregelt wird.Das sieht dann so aus das alle Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche in einen Kalender eintragen und dann wird gemeisam überlegt also mit Chef und Mitarbeitern wie man das ganze unter einen Hut bringen kann.Natürlich sollte man als Arbeitnehmer auch eine gewisse Flexibilität an den Tag legen.Mitarbeiter mit Familie und Kindern sollte man den Vortritt lassen in den Sommerferien versteht sich glaube ich von selbst.Durch diese langfristige Planung kann normalerweise jeder Chef sich darauf einstellen wann seine Mitarbeiter Urlaub haben und gegebenenfalls eine Aushilfe einsetzen z.B eine Putzfrau oder ähnliche Tätigkeiten die keine grossen vorkenntnisse erfordern.Viele Schüler suchen in den Ferien Jobs für 2-3 Wochen um das Taschengeld aufzubessern.Das wäre eine Möglichkeit.Freie Tage werden normalerweise eine Woche vorher abgesprochen.So wie du das hier schilderst sind das unzumutbare zustände die mitunter auch dazu beitragen das viele Bäcker auch Interesierte Menschen diesem Beruf den Rücken Kehren.
    Schöne Grüsse

  4. #4
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    AW: Urlaubsregelung in der Ausbildung

    Hallo TDK,

    Auch als Lehrling hat man ein Recht auf bezahlte Ueberstunden. Wenn sich daran nichts geaendert hat, steht dem Lehrling 1/100 seiner Ausbildungsverguetung fuer jede geleistete Ueberstunde zu.

    Als Beispiel: Ist das Gehalt 300 Euro, muesste der Chef ihm 3Euro fuer jede Ueberstunde bezahlen.

    Der Tag an dem dein Sohn zur Berufsschule geht muss als Arbeitstag gesehen und berechnet werden.

    Ist dein Sohn noch nicht Volljaehrig unterliegt er dem Jugendschutzgesetz und darf auch nicht vor 4 Uhr moregns seine Arbeit aufnehmen.

    Normalerweise sollte es so geregelt sein, das der Lehrling seinen Urlaub innerhalb der Ferienzeit gemaess dem jeweiligen Budesland nimmt.

    Aus dem eigentlichen Urlaub wieder zur Arbeit zu kommen, nur um das der Geselle seinen freien Tag bekommen kann, wiederspricht jeglichem Tarifvertrag und dem Ausbildungsvertrag.

    Wie es meine Kollegen schon erwaehnt haben, wird dein Sohn als billige Arbeitskraft ausgenutzt.

    Lehrjahre sind keine Herrenjahre, das heisst aber nicht, das man alles hin zu nehmen hat.

    Es ist ein geben und nehmen, wenn dein Sohn das alles so hinnimmt, sollte der Baeckermeister ihm die Fuesse kuessen, das er solch einen Lehrling hat und es dementsprechend auch honorieren.
    Der Anfang waere ihm die Ueberstunden zu bezahlen und konstruktive mit dir, den Eltern ein Gespraech fuehren.

    Genau Auskunft kannst du bei der Ortsansaesigen Handwerkskammer oder bei der Gewerkschaft NGG bekommen.

    Das heisst nicht das man damit gleich drohen sollte. Wie du es auch schon selber schreibst, gehen betriebliche Belange vor. Es muss aber nicht uebertrieben werden und zu Lasten des Azubi gehen.

    Meik70

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