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Thema: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

  1. #1
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    Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

    Hallo, ich würde gerne meine selbstgemachten Marmeladen verkaufen. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass man dafür eine Ausbildung braucht. Also ich habe nur eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Mein Freund jedoch ist gelernter Gastronomiefachmann und würde mir bei dem Verkauf von Marmeladen helfen. Reicht das aus?
    Ich würde dann eh einen kleinen Laden mit Küche mieten. So dass ich auch dort die Marmeladen kochen könnte.
    Von wem müsste ich mir den Verkauf genehmigen lassen?
    Tritt eine Änderung ein bei Verkauf von alkoholfreien Getränken?
    Brauche ich eine Ausschankgenehmigung bei Verkauf von selbstgemachten Likören?
    Was muss ich sonst noch beachten, wenn ich mich selbstständig machen möchte?

  2. #2
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    AW: Verkauf von Marmeladen

    Servus Lady.....

    Boa ey, viiiele Fragen ! Auf alle weis ich auch keine Antwort.

    Wer hat denn gesagt das Du ne Ausbildung für brauchst ?
    Und welche soll das sein ?
    Nen Laden kann jeder aufmachen, auch ohne Ausbildung. Kommt immer drauf an was man verkaufen will.
    Aber mal vonwegen Marmeladen, es gibt für alles Ausnahmegenehmigungen.
    Ausschankgenehmigungen brauchst Du meines Wissens nur wenn Du auch ausschenkst, zum reinen Verkauf glaub ich brauchst Du keine; weis das aber nicht genau.
    Was sonst noch zu beachten is, ui ziemlich vieles, zuviel für hier. Dein Gewerbeamt informiert Dich darüber, ebenso Dein Steuerberater, den du warscheinlich zwangsläufig dann auch brauchen wirst ;-)

    Gruß vom bestback

  3. #3
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    AW: Verkauf von Marmeladen

    Verkauf von Marmeladen




    a) Ausbildung
    Eine Ausbildung als Konditor ist meines Wissens nicht notwendig. Ich würde mich aber dazu fachlich beraten lassen (Handwerkskammer, IHK, Existenzgründungsberatung ).

    b) Produktionsräume (Marmeladenküche und Laden)
    Ausschlaggebend sind hierfür u.a. folgende Gesetze und Verordnungen: Arbeitsstätten-Verordnung, EU-Hygienerichtlinie, Brandschutzbestimmungen.

    c) Von wem müsste ich mir den Verkauf genehmigen lassen?
    Grundsätzlich würde ich mich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen (Eignung der Räumlichkeiten - Unbedingt vor dem unterzeichnen des Mietvertrags abklären!)

    d) Tritt eine Änderung ein bei Verkauf von alkoholfreien Getränken?
    Ist ein Verzehr von alkoholfreien Getränken vor Ort geplant? Oder nur der reine Verkauf? Bei ersterem unbedingt mit dem Ordnungsamt abklären.

    e) Brauche ich eine Ausschankgenehmigung bei Verkauf von selbstgemachten Likören?
    Siehe unter Punkt d) – Liköre oder andere Spirituosen darf man herstellen, allerdings gibt es hier steuerrechtliche Aspekte (Brandweinsteuer) zu beachten. Genaueres mit dem zuständigen Zoll-Amt abklären oder einfach mal „googlen“.

    f) Was muss ich sonst noch beachten, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
    Ganz wichtig: Absatzmarktanalyse (Gibt es genügend bedarf für meine Produkte?). Marketing (Welche Vertriebswege? Wo will ich meine Produkte absetzen? = Direktverkauf, Internet, Wiederverkäufer). Standortanalyse (Geschäftsräume, Kundenfrequenz – benötige ich für meine Produkte eine gute Passantenfrequenz?).


    Nebengewerbe (siehe Kleinunternehmerregelung) oder Haupterwerb? Kann ich von den geplanten (nicht ausgedachten und erwünschten) Umsätzen meinen Lebensunterhalt bestreiten? Habe ich einen Partner/eine Partnerin der/die ein festes Gehalt hat?


    Bist du auf öffentliche Förderkredite angewiesen? Wenn ja, könnte es im nächsten Jahr deutlich schwieriger werden an diese zu kommen. Auf Grund der aktuellen Finanzkrise sind die Banken deutlich vorsichtiger bei der Vergabe von Krediten. Realistisch ist es, das sich die Krise in den nächsten zwei Jahren (vorsichtig ausgedrückt) deutlich verschärfen wird. Entsprechend wird sich das Kaufverhalten der Bürger entwickeln.

  4. #4
    Vaike pagar Gast

    AW: Verkauf von Marmeladen

    Hallo zusammen
    Es gibt da auch umfangreiche Bestimmungen was wie bezeichnet werden darf.Als Marmelade darf meines wissens nur bezeichnet werden was aus Zitrusfrüchten hergestellt wird.Alles andere ist Konfitüre.Auch bei Likör darf ein bestimmter Alkoholgehalt nicht überschritten werden.Sollte man sich genau drüber informieren.
    Schöne Grüsse

  5. #5
    Vaike pagar Gast

    AW: Verkauf von Marmeladen

    Hallo nochmal
    Hab grad mal bei Wikipedia nachgeschaut.Das Informationsmaterial über Marmelade bzw Konfitüre und Liköre sowie gesetzliche bestimmungen sind recht gut um sich erstmal einen überblick zu verschaffen was in dieser hinsicht zu beachten ist.

  6. #6
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    Daumen hoch AW: Verkauf von Marmeladen

    ja vielen Dank für eure Antworten. Ich wusste gar nicht, dass man den Begriff "Marmelade" nur bedingt verwenden kann. Dann wäre das wohl eher ein Verkauf von Konfitüren
    Alkoholfreie Getränke wollte ich ausschenken, alkoholische Getränke nur verkaufen. (Allerdings schon mit Kostproben).

    Aber ich werde das dann nochmal googeln und mich an die Ämter wenden, die ihr mir genannt habt. Also danke nochmal!

  7. #7
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    AW: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

    c) Von wem müsste ich mir den Verkauf genehmigen lassen?
    Grundsätzlich würde ich mich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen (Eignung der Räumlichkeiten - Unbedingt vor dem unterzeichnen des Mietvertrags abklären!)
    Hallo,

    ich häng mich mal hier ran...

    Konfitüren und Gelees würde ich nämlich auch furchtbar gerne selbst herstellen und verkaufen.

    Die relevantesten Fragen zur Herstellung konnte ich für mich einigermaßen klären. Ich besitze die "rote Karte", ich habe die Möglichkeit in einer bereits voll zugelassen Küche als "Untermieter" meine Produkte herzustellen. Gewerbeschein habe ich, muss aber erweitert werden.

    Sooo, aber einige Details interessieren mich noch:

    Ist der Gewerbeschein die offizielle Genehmigung Lebensmittel herzustellen? Nein, oder?
    Welche Anmeldungen und Genehmigungen sind noch durchzuführen?

    Wenn ich z.B. eine Konfitüre herstelle und zum Verkauf in Gläser abfülle, muss dann die Zusammensetzung des Produktes an sich genehmigt sein?
    Habe so etwas mal gehört, aber keine ausreichenden Infos im Internet gefunden.
    Das hörte sich für mich damals so an, als wenn ich im Grunde jedes einzelne Rezept zulassen müsste. Das wäre für mich aber ziemlich unünstig, da ich mich im Bereich von Kleinstmengen bewegen werde, dafür aber je nach Markt- und Ernteangebot immer wieder neu kreieren möchte.

    Was auf den Etiketten am Glas alles stehen muss, habe ich auch soweit verstanden. Aber wie legt man das Mindesthalbarkeitsdatum überhaupt (vorschriftsmäßig) fest?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus,

    LG

    Nikki

  8. #8
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    AW: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

    Hi

    Der Gewerbeschein ist nur der Nachweis das ein selbstständiges Gewerbe angemeldet ist/ausgeführt wird, nicht mehr.

    Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. der Lebensmittelüberwachung nach, die klären weiter auf.

    Eine Zusammensetzung/Rezeptur muß nicht genehmigt werden, das hergestellte Produkt, in dem Fall die hergestellte Konfitüre muß "ledeglich" der Konfitürenverordnung entsprechen!

    Das MHD wird in der Regel durch Selbsversuch bzw. bestem Wissen festgelegt. Bei gekochten Konfitüren kann man es von vornherein auf 1,5 - 2 Jahre setzen, so das Produkt mindestens pasteurisiert ist und bei richtiger Herstellung ist dies auch gegeben.
    Rückstellmuster jeder Charge geben Aufschluss über MHD´s.

    Gruß vom bestback

  9. #9
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    AW: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

    Vielen Dank für die Antwort!

    LG

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