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Thema: Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen

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  1. #1
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    Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen


    Ist nun davon auszugehen, dass ein Betrieb zugelassen werden muss, stellt sich natürlich die Frage, welche Anforderungen er zu erfüllen hat, um die begehrte Zulassung zu erhalten.
    Antragstellung

    Um zugelassen zu werden, muss der Betrieb einen förmlich richtigen Antrag (schriftlich bei zuständiger Behörde) auf Zulassung stellen. Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • maßstabsgetreuer Betriebsplan
    • Betriebsspiegel
    • Unterlagen, um die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers zu überprüfen (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisteraus zug)
    Anhand dieser eingereichten Unterlagen wird eine Vorprüfung vorgenommen und der weitere Verlauf des Zulassungsverfahrens festgelegt – Vorgehensweise und Zuständigkeit (Landrats-amt/Bürgermeisteramt oder Regierungspräsidium) geklärt.


    Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird die Zulassung betriebstätten- und tätigkeitsbezogen erteilt.


    Damit eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit in Abhängigkeit von Art und Umfang der beantragten Produktion vorgenommen werden kann, sind dem Antrag meist weitere Unterlagen beizufügen – gegebenenfalls werden diese beim Antragsteller eingefordert. Nach Möglichkeit sollten, soweit schon vorhanden, weitere Unterlagen zur Bewertung der Zulassungsfähigkeit mit eingereicht werden wie:
    • Pläne, anhand denen die Personal- und Warenwege, Wasserzapfstellen etc. erkennbar sind
    • HACCP-Konzept, Schädlingsbekämpfungskonz ept
    • Nachweis über Kühlkapazität, Entsorgungskapazität
    Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen :

    Nachdem die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht und überprüft wurden, wird in den nächsten Schritten kontrolliert, ob der Betrieb hinsichtlich seiner Infrastruktur und der technischen Ausrüstung, seinem Betriebszustand sowie der Arbeitsweise den gesetzlichen Anforderungen (siehe hierzu VO (EG) 852, 853/2004) gerecht wird. Dies erfolgt durch eine Besichtigung vor Ort.
    Dabei bestehen allgemeine Anforderungen für alle Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. In diesen Räumen ist vor allem zu gewährleisten, dass
    • sie stets sauber und instand gehalten sind
    • sie so beschaffen sind, dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und / oder Desinfektion möglich ist. Deshalb sollten Fußböden wasserundurchlässig, Wände hell, glatt und bis zur Arbeitshöhe abwaschbar und auch Decken hell und leicht zu reinigen sein.
    • sie so beschaffen sind, dass Schmutzansammlungen vermieden werden und keine Gefahr besteht, dass sich Materialteilchen ablösen.
    • Fenster, die geöffnet werden können, mit Insektengittern versehen sind.
    • Luftströme nicht von den unreinen Bereichen in reine (Produktions-)bereiche führen (wie etwa vom Verkaufsraum in den Zerlegeraum, Herstellungsraum für Lebensmittel).
    Grundsätzlich müssen insbesondere folgende Einrichtungen vorhanden sein:
    • genügend geeignete Toiletten, die nicht unmittelbar in Räume öffnen dürfen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
    • Genügend geeignete Handwaschbecken (welche hygienisches Hände reinigen ermöglichen) an geeigneten Standorten (nicht zu weit entfernt vom Arbeitsplatz)
    • ausreichende und angemessene natürliche oder künstliche Belüftung
    • angemessene Beleuchtung (um den Zustand des Raumes und der Ware jederzeit erkennen zu können)


    In Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, müssen weitere Voraussetzungen an Zustand und Ausrüstungen erfüllt werden wie etwa
    • geeignete Vorrichtungen zum Reinigen, Desinfizieren und Lagern von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen, die aus geeignetem Material bestehen müssen wie z. B. Sterilisationsbecken aus V2A Stahl
    • geeignete Vorrichtungen zum Waschen der Lebensmittel


    Weitere Anforderungen an die Räumlichkeiten und Ausrüstung ergeben sich aus den ausgeübten Tätigkeiten. Beispielsweise sollten in der Regel bei Schlachtungen Stallungen oder Wartebuchten für die angelieferten Schlachttiere vorhanden sein.


    Darüber hinaus bestehen auch Anforderungen,
    • an Material und Zustand der Transportbehältnisse
    • wie die Ausrüstungen beschaffen sein und gepflegt werden müssen,
    • wie mit Lebensmittelabfällen und anderen Abfällen umzugehen ist (Entsorgung)
    • welche Punkte bei der Wasserversorgung zu beachten sind
    • wie mit Lebensmitteln grundsätzlich zu verfahren ist, welche Punkte bei Verpackung und Umhüllung sowie Wärmebehandlung zu berücksichtigen sind
    • an die Personen, welche mit Lebensmitteln Umgang haben (sie benötigen ein hohes Maß an persönlicher Hygiene und eine Schulung im Bereich Lebensmittelhygiene).


    Je nach Art der Tätigkeit, wie etwa Schlachten oder Zerlegen, werden an die Tätigkeits-ausführungen ebenfalls zahlreiche Anforderungen gestellt. Im Hinblick darauf überprüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen eingehalten werden, wie beispielsweise:
    • räumliche oder zeitliche Trennung von verschiedenen Arbeitsschritten, um eine Kontamination zu vermeiden, räumliche Trennung des Zerlegungsraumes von Lagerräumen
    • räumliche / zeitliche Trennung bei der Lagerung von unverpacktem und verpacktem Fleisch.
    • produktspezifische Temperaturvorschriften.


    Im Rahmen der Betriebszulassung wird auch eine ordnungsgemäße Dokumentation überprüft, das heißt, es müssen alle erforderlichen Unterlagen geordnet (kontrollierbar) vorliegen (zum Beispiel Temperatur-Kontrolllisten,Personal- und Arbeitshygiene-Teilnahmelisten; Reinigungs- und Desinfektion-Pläne) und gegebenenfalls ordnungsgemäß fortgeführt werden.


    Stellt man nun bei der Beurteilung eines Betriebes fest, dass das zu erreichende Ziel – eine hohe Produktsicherheit, eine gute Lebensmittelhygiene – gewährleistet ist, ergeben sich gewisse Spielräume bezüglich der Rechtstext-Auslegung für die Zulassungsbehörde. So kann bei der Beurteilung den individuellen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Je größer der Betrieb, je umfangreicher die Tätigkeit (höheres Risiko), desto höher und detaillierter sind die zu stellenden Anforderungen an die verschiedenen Bereiche, gerade bei den Dokumentationsunterlagen, dem HACCP-Konzept.


    Gerrne stehe ich wieder für weitere Fragen zur Verfügung.

    Viele Grüße
    Henrik Basler

  2. #2
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    AW: Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen

    Hallo Henrik
    Also ohne Dir zu nahe treten zu wollen,ich bin ja der Meinung das alles was Du anführtst richtig ist,aber die Reihenfolge und das Prozedre ist ja wohl nicht richtig,
    erstmal brauchst Du ein geeignetes Objekt welches grundsätzlich die Anforderungen Deines Vorhabens erfüllt.
    Danach ist die Vorlage eines Befähigungsnachweises zur Führung eines Handels,bzw Handwerksbetriebes,in der Regel Meisterbrief,bzw Kaufmann erforderlich,danach ist von Nöten zu dklarieren ob ich nur handeln oder produzieren will,die Anträge müssen beim Gewerbe und Ordnungsamt gestellt werden,nach der ersten in Augenscheinnahme werden die Auflagen bezgl.bauliche Mindestanforderungen gestelltnach Erfüllung derselben wird eine vorläufige Erlaubnis erteilt,nach drei Monaten mit verschärften Kontrollen die endgültige,Kreditwürdigke it und sonstige Bescheinigungen über Zuverlässigkeitensind Sache des

    zuständigen bzw involvierten Geldinstituts
    angemerkt sei noch,wer zur Hölle würde sich so einer Prozedur hingeben ohne ein Geldinstitut einzuschalten,und die prüfen,für ein neuistalliertes Gewerbeobjekt sind cca 5000.000,00€ nötig,junge Unternehmer haben das nicht und wir Alten geben das nicht also Ende der Dikussion

  3. #3
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    AW: Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen

    Hallo Seabutcher,

    ich freue mich über Deine Antwort und Anregungen zur Diskussion. Aus meiner Sicht zeigt sich die Lage so - wer eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausübt, muss sich zulassen, ob er will oder nicht. Oder er ändert seine Tätigkeit grundsätzlich. Auch ist aus meiner Sicht die Reihenfolge, wie das Antragsverfahren abläuft, völlig korrekt geschildert, seitens der einzureichenden Unterlagen und auch wie es abläuft. Dabei halte ich mich nur an das Gesetz (und den hier vorgegebenen Ablauf). Sicherlich verfahren auch die mir bekannten Zulassungsbehörden völlig falsch, aber sie dürfen das ja, denn sie lassen den Betrieb schließlich zu, worüber müssen sie sich also scheren? Zur
    Zur Anmerkung, dass jeglicher Aufwand Quatsch ist, sich nicht lohnt - dann viel Spass beim Betrieb dichtmachen. Denn übt man eine zulassungspflichtige Tätigkeit aus und will man keine Zulassung, weil man es für nicht nötig hält oder eben zu teuer, dann muss man`s eben lassen - gerne ist einem dabei auch die zuständige Behörde später behilflich, wenn man`s selber nicht hinkriegt mit dem "Lassen".
    Andererseits habe ich schon ein paar Betriebe gesehen, die mussten nicht viel ändern, von wegen 100.000 de von €, sondern nur minimale zusätzliche Investitionen gerade im Zugangsbereich. Ansonsten ist vor allem häufig im Bereich Dokumentation etwas Arbeit nötig, aber das dürfte in den Griff zu bekommen sein, vor allem mit etwas Hilfe.
    Man kann schon sagen, dass Betriebe, die bisher ein gutes Hygienekonzept haben, kein gravierendes Problem bei der Zulassung bekommen müssen. Dabei gehe ich nun von bestehenden Betrieben aus - die, die ich kenne, bekommen die Zulassung ohne große Mehrkosten und mit nur geringfügigem Mehraufwand an Arbeit - vieles davon muss sowieso getätigt werden, unabhängig von einer Zulassung. Und jemand, der ein neues Unternehmen plant, kann es ja gleich so planen, dass es passt - ohne große Mehrkosten, wenn man es gleich richtig macht.

    Viele Grüße
    Henrik Basler
    Geändert von Henrik_Basler (02.05.2008 um 17:44 Uhr)

  4. #4
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    AW: Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen

    Hallo Henrik,

    ich finde deine Dokumentation wirklich sehr interessant.

    Ich gehe mal jetzt von einer Unternehmensgründung aus:

    Bei Betriebsgründungen sind außerdem noch folgende Institutionen zu benachrichtigen:

    - Ortspolizeibehörde (Gewerbeaufsichtsamt)
    - Finanzamt
    - Amtsgericht (Handelsregister)
    - Industrie- und Handelskammer
    - Sozialversicherungsträger
    - Hygieneamt

    Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s), Gründungstag und Branche.

    Wenn man diese Institutionen bei der Betriebsgründung nicht benachrichtigt wird man, denke ich, die Zulassung nicht bekommen.

    mfg

    darky

  5. #5
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    AW: Wie erhält man eine Zulassung / Voraussetzungen

    Hallo darky-
    Du hast insofern recht, dass man einige Institutionen noch über sein Vorhaben informieren muss, z. B. das Finanzamt (leider) oder auch die Ortspolizeibehörde-Gewerbeanmeldung-diese informiert das Finanzamt sowieso.

    Davon ist aber die EU-Zulassung unabhängig, diese prüft diese Anmeldungen nicht - hat mit den Lebensmittel(hygiene)vors chriften nichts zu tun.
    Ob z. B. eine Handelsregistereintragung beim Amtsgericht fällig ist, hängt von der Rechtsform ab, unter der man seinen Betrieb laufen hat, hat aber mit der Zulassung nichts zu tun-wird von Veterinärbehörde nicht geprüft.

    Dafür muss man aber bei der Antragsstellung auf Zulassung einige betriebsbezogene Unterlagen wie HACCP-Konzept, betriebsspiegel etc. einreichen, also Unterlagen, die vor allem mit Lebensmittelsicherheit zu tun haben.

    Viele Grüße

    Henrik Basler

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