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Thema: Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht

  1. #1
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    Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht

    allo Forumsmitglieder

    Sicherlich haben sie schon von einer EU- Zulassungspflicht für Lebensmittelbetriebe gehört. Mancher von ihnen hat in der letzten Zeit Post von ihrer zuständigen Lebensmittelkontrollbehör de bekommen. Darin wurden sie gebeten, sich hinsichtlich Ihres Betriebes zu äußern, ob sie beabsichtigen, diesen nach neuem EU-Recht zuzulassen.

    Da nun eine gewissen Verunsicherung bei vielen Betrieben zu erkennen ist, viele Fragen in der Lebensmittelbranche offen sind, möchte ich gerne eine Diskussion zu diesem Thema anregen - welche Fragen und Probleme stellen sich in der Praxis?

    Eröffnen möchte ich die Runde gerne mit der Betrachtung der Bedeutung der neuen Zulassungspflicht für Lebensmittelbetriebe nach EU-Recht.
    • Neue europaweit einheitliche Lebensmittelhygienestanda rds:

    Um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu erhöhen, wurde durch die EU-Kommission ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der in allen Mitgliedsstaaten der EU das Lebensmittelhygienerecht auf eine gemeinsame Basis stellt.
    Diese Vorschriften enthalten viele neue Verpflichtungen und Anforderungen an Lebensmittelbetriebe, lassen aber auch mehr individuellen Handlungsspielraum als bisher, um die Ziele des Lebensmittelhygienerechts zu erreichen.

    Eine zentrale Rolle spielt dabei die Neuregelung der Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach EU-Recht.
    • Zulassung als Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Betätigung:

    Mit der Neuordnung des Lebensmittelhygienerechts der europäischen Gemeinschaft erhält die Zulassung von Betrieben eine neue Bedeutung.
    Das bis Ende 2005 geltende Gemeinschaftsrecht regelte die Zulassung von Betrieben als Voraussetzung für die Teilnahme am Handel mit anderen Mitgliedsstaaten.

    Seit 2006 ist die Erteilung einer Zulassung nun grundsätzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen des betreffenden Lebensmittels tierischen Ursprungs.
    Dabei geht das neue Recht grundsätzlich von einer Zulassungspflicht für Betriebe aus, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen. Hierzu zählen grundsätzlich Lebensmittelbetriebe, welche mit solchen Produkten umgehen, insbesondere solche Produkte herstellen, sie lagern, sofern sie einer Temperaturregelung bedürfen und andere Betriebe damit beliefern (abgesehen von genau definierten Ausnahmefällen).
    Dies hat nun folgende Konsequenzen für Lebensmittelbetriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen:
    -Viele bisher nicht zulassungspflichtige Betriebe sind nun zulassungspflichtig
    -Spätestens bis zum Ablauf des durch die EG-VO 2076/2005 vorgesehenen Übergangszeitraum (31.12.2009) muss eine Zulassung erfolgt sein.
    -Betriebe, die bis spätestens nach dem Ende des Überganszeitraum keine Zulassung trotz bestehender Zulassungspflicht haben, dürfen gem. Art. 4 EG-VO 853/2004 keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs mehr in Verkehr bringen
    -Die zuständigen Behörden werden dazu angehalten, darauf zu achten, dass zulassungspflichtige Betriebe nach diesem Datum keine Produkte mehr ohne Zulassung In - Verkehr bringen – gegebenenfalls dem Betrieb das In - Verkehr – Bringen untersagen – Das läuft auf ein Verbot dieser Betätigung hinaus.

    Daraus ergibt sich nun für einige Betriebe ein Handlungsgebot oder zumindest ein Überdenken des Betriebskonzepts.

    Über eine angeregte Diskussion, wie in der Praxis diese Regelungen aufgenommen und verfahren wird sowie über den Informationswert dieses Beitrags würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Henrik Basler
    Geändert von Thomas Christensen (15.02.2017 um 19:09 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

  2. #2
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    AW: Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht

    Hallo
    bin sehr an diesen Thema dran. wenn mann Wild und Schaf verarbeiten will
    braucht man dann auch eine Eu-Zulassung
    wen sie im Hofladen verkauft werden soll???(Wurstwaren&Wildsc hinken)
    Gruß Rumpi

  3. #3
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    AW: Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht

    Hallo Rumpi,

    die reine Verarbeitung von Schaf- und Wildfleisch muss nicht unbedingt zulassungspflichtig sein, wenn keine Schlachtung dabei ist. Allerdings kann pauschal keine endgültig verbindliche Aussage getroffen werden, sonders es kommt dabei auf das gesamte betriebskonzept an, sämtliche damit im Zusammenhang ausgeübte Tätigkeiten, wie z. B. auch das Vertriebskonzept. Zur einer konkreten Aussage benötigt man immer genauere Informationen über den Betrieb und seine Tätigkeiten.
    Für nähere Informationen können sie sich gerne an mich wenden.

    Viele Grüße
    Henrik Basler

  4. #4
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    AW: Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht

    Hallo Forumsmitglieder,

    wer weiteres Interesse hat an der Fortsetzung rund um das Thema Zulassung, kann sich gerne im Forum Fleischerei - "Fleischerhandwerk Intern" die Fortsetzungen zur Zulassung, ansehen. Es werden Themen wie zulassungspflichtige Betriebe und zu erfüllende Voraussetzungen, Ablauf des Zulasungsverfahrens angesprochen.

    Viele Grüße

    Henrik Basler

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