Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Bedeutung neuer Betriebszulassungspflicht

  1. #1
    Registriert seit
    22.11.2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    22
    Renommee-Modifikator
    0

    Bedeutung neuer Betriebszulassungspflicht

    Hallo Forumsmitglieder

    Sicherlich haben einige von ihnen in der letzten Zeit Post von ihrer zuständigen Lebensmittelbehörde bekommen. Darin wurden sie gebeten, sich hinsichtlich Ihres Betriebes zu äußern, ob sie beabsichtigen, diesen nach neuem EU-Recht zuzulassen.

    Da nun eine gewissen Verunsicherung bei vielen Betrieben zu erkennen ist, viele Fragen im Handwerk offen sind, möchte ich gerne eine Diskussion zu diesem Thema anregen - welche Fragen und Probleme stellen sich in der Praxis?

    Eröffnen möchte ich die Runde gerne mit der Betrachtung der Bedeutung der neuen Zulassungspflicht für Lebensmittelbetriebe nach EU-Recht.
    • Neue europaweit einheitliche Lebensmittelhygienestanda rds:
    Um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu erhöhen, wurde durch die EU-Kommission ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der in allen Mitgliedsstaaten der EU das Lebensmittelhygienerecht auf eine gemeinsame Basis stellt.
    Diese Vorschriften enthalten viele neue Verpflichtungen und Anforderungen an Lebensmittelbetriebe, lässt aber auch mehr individuellen Handlungsspielraum als bisher, um die Ziele des Lebensmittelhygienerechts zu erreichen.

    Eine zentrale Rolle spielt dabei die Neuregelung der Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach EU-Recht.
    • Zulassung als Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Betätigung:
    Mit der Neuordnung des Lebensmittelhygienerechts der europäischen Gemeinschaft erhält die Zulassung von Betrieben eine neue Bedeutung.
    Das bis Ende 2005 geltende Gemeinschaftsrecht regelte die Zulassung von Betrieben als Voraussetzung für die Teilnahme am Handel mit anderen Mitgliedsstaaten.

    Seit 2006 ist die Erteilung einer Zulassung nun grundsätzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen des betreffenden Lebensmittels tierischen Ursprungs.
    Dabei geht das neue Recht grundsätzlich von einer Zulassungspflicht für Betriebe aus, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, hierzu zählen grundsätzlich auch Metzgereien (abgesehen von genau definierten Ausnahmefällen).
    Dies hat nun folgende Konsequenzen für Lebensmittelbetriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen:
    -Viele bisher nicht zulassungspflichtige Betriebe sind nun zulassungspflichtig
    -Spätestens bis zum Ablauf des durch die EG-VO 2076/2005 vorgesehenen Übergangszeitraum (31.12.2009) muss eine Zulassung erfolgt sein.
    -Betriebe, die bis spätestens nach dem Ende des Überganszeitraum keine Zulassung trotz bestehender Zulassungspflicht haben, dürfen gem. Art. 4 EG-VO 853/2004 keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs mehr in Verkehr bringen
    -Die zuständigen Behörden werden dazu angehalten, darauf zu achten, dass zulassungspflichtige Betriebe nach diesem Datum keine Produkte mehr ohne Zulassung In - Verkehr bringen – gegebenenfalls dem Betrieb das In - Verkehr – Bringen untersagen – Das läuft auf ein Verbot dieser Betätigung hinaus.

    Daraus ergibt sich nun für einige Betriebe ein Handlungsgebot oder zumindest ein Überdenken des Betriebskonzepts.

    Über eine angeregte Diskussion, wie in der Praxis diese Regelungen aufgenommen und verfahren wird, würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Henrik Basler
    Geändert von Henrik_Basler (08.02.2008 um 11:32 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    22.02.2007
    Beiträge
    51
    Renommee-Modifikator
    18

    AW: Bedeutung neuer Betriebszulassungspflicht

    Hallo Herr Basler,

    das heißt dann wohl, dass auch Betriebe, welche nur innerhalb Deutschland mit Ihren tierischen Lebensmitteln handeln zum größten Teil eine EU-Zulassung haben müssen. Oder verstehe ich da was falsch. Ich selber bin nun nicht selbstständig aber trotzdem interessiert mich das.

    Man könnte sich zum Beispiel fragen, warum der Gemüsehändler keine EU-Zulassung braucht und eine einfache Metzgerei eine haben muss. Liegt sicher daran weil Fleisch aus Sicht der Hygiene höhere gesetzliche Standards hat.

    Oder es liegt daran weil mittlerweile viele Europäher auch mal in Deutschland z. B. Urlaub machen. Wenn die dann in einer örtlichen Fleischerei einkaufen gehen und sich dann eine Lebensmittelvergiftung einfangen, können die auch den Lebensmittelbetrieb verklagen, wenn sie wieder das Land verlassen haben.

    Man muss ja dann die HACCP-Konzepte auf Unbedenklichkeit überprüfen und gegebenfalls neu überdenken. Für Lebensmittelkontroleure und Co. bringt das ja auch Veränderungen mit sich. Die müssen dann ja nach europäischen Standard ihre Kontrollen machen.

    Sicher gibt es da noch andere Sachen, welche beachtet werden müssen. So eine EU-zulassung kostet bestimmt auch bischen Geld.

    mfg

    darky

  3. #3
    Registriert seit
    20.02.2008
    Beiträge
    3
    Renommee-Modifikator
    0

    AW: Bedeutung neuer Betriebszulassungspflicht

    Hallo,
    ich beschäftige mich mit diesem Thema ungemein, da ich im Rahmen meiner Tätigkeit in meiner Firma Metzgereien hinsichtlich dieser Zulassungen unterstütze. Ich habe auch schon einige Betriebe nach diesem Lebensmittelhygienepaket zugelassen.

    Auffällig für mich sind nur die verschiedenen Herangehensweisen der unterschiedlichen Behörden, die mit diesem Thema zu tun haben.
    Aber es wird schon ein großes Thema um diese Zulassung gemacht. In den meisten Fällen wird aber heißer gekocht als gegessen wird.

    Gruß Gaby

  4. #4
    Registriert seit
    22.11.2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    22
    Renommee-Modifikator
    0

    AW: Bedeutung neuer Betriebszulassungspflicht

    Hallo darky,
    das EU-Hygienepaket dient der Erreichung des in den EU-Verträgen genannten Ziels des freien Warenverkehrs. Es sollen in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Sicherheitsstandards hinsichtlich der Lebensmittelhygiene gelten, dh. man kann darauf bauen, dass innerhalb der EU hergestellte Lebensmittel überall die gleichen Mindestvoraussetzungen bei der herstellung erfüllen unde deshalb die Einfuhr nicht durc einzelne Länder beschränkt werden kann, da man sich nicht mehr darauf berufen kann, Lebensmittel aus anderen ländern erfüllen die nationalen Standards nicht.

    Sie haben es aber richtig verstanden, nach den neuen Regeln muss ein Betrieb sich aber auch dann zulassen, wenn er Produkte tierischen Ursprungs nur reional auf den Markt bringt.

    Für Produkte tierischen Ursprungs drohen natürlich größere Risiken für die Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit weshalb hier strengere Anforderungen gelten, z. B. gegebenenfalls Zulassungspflicht.
    Wichtig ist natürlich, dass man sich über ein Sicherheitskonzept Gedanken macht - Behörde legt großen Wert darauf.
    Natürlich gibt es noch viele weitere Dinge, die auf einen zukommen, hierzu plane ich in der nächsten Zeit noch weitere Informationen.
    Wieviel eine Zulassung den Betrieb kosten, hängt natürlich sehr davon ab, wieweit er schon die Voraussetzungen erfüllt und natürlich die Bearbeitungsgebühr durch die Behörde, welche aber idR überschaubar bleibt.

    Hallo Gaby, Sie haben recht, meine Erfahrung ist auch, dass es gewisse Unterschiede von Kontrolleur vzu Kontrolleur gibt, worauf er mehr Wert legt. Aber dies ist auch durch das neue gesetz gewollt, das vor allem das zu erreichende Ziel definiert und bei der Erreichung gewissen Spielraum lässt - auch den Behörden.
    Allerdings sehe ich darin auch Gutes - man hat gewissen Verhandlungsspielraum.

    Viele Grüße
    H. Basler

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Lagerbehälter, neuer Zulieferer gesucht!
    Von clicksy im Forum Qualitätssicherung in der Lebensmittelindustrie
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.12.2013, 10:04
  2. ein neuer Bäcker
    Von Tim im Forum Sonstiges
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.06.2008, 20:57
  3. Bedeutung neuer EU-Zulassungspflicht
    Von Henrik_Basler im Forum Lebensmittellagerung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 20.04.2008, 10:32
  4. Schädlingsbekämpfung nach neuer EU Richtlinie
    Von larsvo im Forum Hygiene- und Qualitätssicherung in der Gastronomie
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.04.2007, 06:55
  5. Neuer Anzeigenmarkt für Verfahrenstechnik der Lebensmittelindustrie
    Von Thomas Christensen im Forum Fragen zu den Anzeigenmärkten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.04.2006, 00:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •