Hallo,
weis jemand wie die gesetzliche Vorschriften bzw. Hygiene-Vorschriften sind, wenn man eine Wurstküche bauen will?
Hallo,
weis jemand wie die gesetzliche Vorschriften bzw. Hygiene-Vorschriften sind, wenn man eine Wurstküche bauen will?
Hallo,
ich denke besonders die Erstellung des HACCP Konzeptes muss hierbei beachtet werden, damit man dieses anschließend umsetzen kann.
Andere können da sicher mehr erzählen.
mfg
Darky
Hallo Kama 07,
die Vorschriften, die beim Neubau eines fleischverarbeitenden Betriebes anzuwenden sind, findest Du in den einschlägigen EU-Vorschriften. Hier ist klar geregelt, welche Anforderungen an die Räume und Einrichtungen zu stellen sind. Es gibt Architekten, die sich hierauf spezialisiert haben. In Russland ist es z.B. wichtig, bei der Standortwahl auch auf die Infrastruktur bezüglich der Energie zu achten. Hier in D kann man in der Regel die Energie die man benötigt in ausreichender Menge beziehen.
Spannend bleibt es dann auch bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien. Je nach Größe des Betriebes ist die Erstellung eines Qualitätshandbuches ein interessantes Thema.
Es ist sehr wichtig, rechtzeitig einen fachkundigen Hyienemanager mit ins Boot zu holen. Dieser kann ein wichtiges Bindeglied und Vermittler zwischen Betrieb und Behörde sein. Neu auf dem Markt der Hygienedokumentation ist die onlinebasierte Erstellung , so dass der Veterinär quasi von seinem Schreibtisch aus die Unterlagen einsehen kann. Erste Erfahrungen zeigen, dass dieses von Behördenseite und den Betrieben dankbar angenommen wird.
Braucht Du Hilfe?
Gruß
bj
Geändert von Wurstingenieur (04.10.2007 um 13:40 Uhr) Grund: Korrektur Rechtschreibung
wo kann man diese online-basierte Hygienedoku. bekommen?
Schau Dir mal die Homepage von Hygienemanager24 an. Dort wird Dir geholfen.
Eine online-basierte Hygienedoku ist dort aber nicht zu finden oder hab ich was übersehen?
Hallo Herr Christensen,
danke für Ihre Anmerkung. Wie Ihnen sicher aus dem Bereich der Zertifizierungen ( z.B. BRC, IFS usw.) bekannt ist, liegen diese betriebsintimen Daten natürlich niemandem offen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Seite Interessierten nur eine erste Anlaufadresse sein kann, Vertragspartner dann aber sehr wohl detaillierte Info erhalten. Oder würden Sie es als Betriebsinhaber gutheißen, wenn alle betrieblichen Hygienedokumente offen für jeden zugänglich ausliegen? Selbstverständlich sind diese Bereiche keinem Fremden zugänglich. Eine Freischaltung zur Einsichtnahme in bestimmte Dokumente erfolgt auch nur auf Wunsch des Betriebsinhabers z.B. für das zuständige Veterinäramt. Die Vorschriften des Hygienepaketes sind in der Milch- und Fleischindustrie ( dem Mich - und Fleischerhandwerk) so streng, dass ein Kunde letztens äusserte, "Ich will doch nur einen Schlachtbetrieb eröffnen und kein Krankenhaus". Durch diesen Dschungel der Vorschriften führt Hygienemanager24 sicher hindurch. Unsere Kunden schätzen das Vertrauensverhältnis, diesem werden wir täglich gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
B. Janzik
Hygienemanager24.de
Hallo Kama
sehr interessant was da ins Gespräch gebracht wird.
Also,es giebt keine Wurstküche,das offizielle heißt Produktionsstätte zur Verarbeitung warmblütiger Schlachttiere deren Teile durch Zerkleinern ,Pökeln,Räuchern oder anderweitiger Bearbeitung in Därme gefüllt oder naturbelassen der
menschlichen Ernährung zugeführt werden,zur Verarbeitung ist unabdingbar der Meisterbrief,das ist auch richtig,Bearbeitung ohne strukturelle Veränderung ist nicht an einer Meisterzertifizierung gebunden,das heißt ich kann räuchern und salzen und trocknen,auch das sollte man wissen
grüße von seabutch
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