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Thema: Rechtliche Bedingungen für den Verkauf von selbst zubereiteten Nahrungsmitteln

  1. #1
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    Frage Rechtliche Bedingungen für den Verkauf von selbst zubereiteten Nahrungsmitteln

    Liebe Lebensmittel-Freunde,

    ich bin eine Studentin in Bonn und stelle bereits seit einiger Zeit für mich selber Tempeh her, eine fermentierte Soja-Spezialität indonesischen Ursprungs. Da Tempeh lange haltbar ist und ich jedes Mal größere Blöcke zubereite, liegt die Überlegung nahe, mein Produkt an interessierte Studenten und Veganer/Vegetarier aus meinem Umfeld zu verkaufen.

    Für mich ist die Herstellung von Tempeh in erster Linie Liebhaberei, ich habe sie aus einer Not begonnen, weil Tempeh in Deutschland selten und teuer ist. Dementsprechend hege ich seitdem den Wunsch, das hier noch relativ unbekannte Produkt auch anderen zugänglicher zu machen, da ich es für eine wunderbare Alternative nicht nur für Fleisch, sondern auch für kohlenhydratreiche Beilagen halte.

    Wie aber sehen die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung und den Weiterverkauf von Lebensmitteln aus? Reicht es, wenn ich die im Haushalt übliche Sorgfalt und Hygiene walten lasse? Ich stelle das Tempeh zuhause aus Sojabohnen und aus einem Edelschimmelpilz her; beides erhalte ich aus einem Online-Versandhandel. Müsste ich ein Gewerbe anmelden? Mache ich mich strafbar, wenn ich als Privatperson kleine Mengen verarbeiteter Lebensmittel an Bekannte und Interessierte verkaufe?

    Ich freue mich sehr über jegliche Hilfe, auch über Ratschläge darüber, wo ich genaueres nachschlagen oder mich weiter erkundigen kann!

    Herzlichen Dank,

    Eure Tempeh-Freundin

  2. #2
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    AW: Rechtliche Bedingungen für den Verkauf von selbst zubereiteten Nahrungsmitteln

    Hallo,

    für den gewerblichen Verkauf/Produktion von Lebensmittel muss man einige Sachen beachten.

    1. man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung im Lebensmittelbereich. Oder vergleichbare praktische Erfahrungen.

    2. man muss (ich gehe mal einfach vom Lebensmittel Fleisch aus) einen Meister (heute nennt man das Betriebswirt) abgeschlossen haben.

    3. muss man die artspezifischen hygienischen Vorschriften beachten. (Die häuslichen Vorschriften haben damit nichts zu tun!)

    4. unter anderem muss der Herstellungsbereich für die gewerblichen Lebensmittel vom Herstellungsbereich der privaten Lebensmittel getrennt sein.

    5. zu beachten ist auch die Anmeldung des lebensmittelführenden Betriebes bei der Lebensmittelüberwachung und sonstigen Ämtern!

    6. man darf für die Herstellung von Lebensmittel nur Rohstoffe, Hilfsstoffe und Zusatzstoffe verwenden, welche in Deutschland zugelassen sind! (Auch zugelassene Höchstmengen sind zu beachten)

    7. ...

    Das waren nur eingige Punkte, welche beim gewerblichen Verkauf/Produktion von Lebensmittel zu beachten sind. Es gibt da noch eine Reihe mehr. Denn das Gefährliche im Lebensmittelbereich ist ja, dass man die Leute, bei Nichteinhaltung von Vorschriften, vergiften kann. Deshalb sind Betriebsgründungen im Lebensmittelbereich nicht ganz so einfach wie zum Beispiel die Eröffnung eines Zeitschriftenkiosk.

    mfg

    Darky

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