Hallo, kann mir jemand sagen, ob es einer behördlichen Genehigung bedarf, in einer in der Teilungserklärung als "Laden" ausgewiesenen Gewerbeeinheit ein Obst-, Gemüse- Feinkostgeschäft (mit Dönerverkauf) zu betreiben ?
Der Mieter hat das OK des Gewerbeamtes Speisen in einem "Nicht-Gaststättenbetrieb" (d.h. kein Alkohol) zu verkaufen. Benötigt man für den Dönerverkauf eine Genehmigung vom Bauamt, KVA oder sonstiger Behörde ?
Hinweis: Der benötigte Dunstabzug wird vom Vermieter "erlaubt". Damit keine Zustimmung wg. einer baulichen Veränderung von der ETG erforderlich wird, wird der Abzug im sog. Umluftbetrieb verwendet (Metall- bzw. Aktivkohlefilter), d.h. es wird kein Durchbruch zur "Aussenwand" benötigt. Das Gerät ist für einen solchen Betrieb vorgesehen und zugelassen.
Wenn man davon ausgeht, dass keine Geruchs- und akustische Belästigung für die anderen Bewohner auftritt, woran kann es dann noch scheitern ?
Hat jemand Erfahrung und/oder kann Adressen/Kontakte nennen ?

Danke für Infos.
E.M.