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Thema: Keine Diskriminierung im Stellenangebot !

  1. #1
    Thomas Christensen Gast

    Keine Diskriminierung im Stellenangebot !

    Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Löschmitteilung für ein Stellenangebot mit der Bemerkung, sie müsse ihre Stellenanzeige löschen, weil Sie jemanden ab 20 Jahren gesucht habe und dies diskriminierend sei. Ausserdem hätte ich Sie darauf aufmerksam machen müssen, das sie kein Wunschalter angeben dürfe.

    Diese gesetzliche Regelung gibt es tatsächlich und zwar ist im August 2006 das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, nach dem eine Person nicht aufgrund seiner Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht Religion und Weltanschauung, Behinderung Alter sexuelle Identität benachteiligt werden darf.

    Allerdings bin ich der Auffassung, dass es Aufgabe des Inserenten ist, sein Stelleninserat gesetzeskonform zu gestalten. Diesen Vorwurf lasse ich deshalb nicht gelten. Denn je mehr Hinweise ich in die Anmeldeformularseite einfüge, die mit der eigentlichen Inseraterstellung nichts zu tun haben, umso weniger werden die relevanten Hinweise gelesen. Ich werde aber die Nutzungsbedingungen der Stellenmärkte in dem Punkt überprüfen und ggf. erweitern.

    Aber hier nochmal in Kürze:
    Um nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu verstossen (es drohen u. U. Schadensersatzklagen von Bewerbern, die sich diskriminiert fühlen) sollten Sie das Stellenangebot insbesondere
    • geschlechtsneutral sowie
    • altersneutral
    formulieren und ausserdem jegliche Hinweise auf Einschränkungen hinsichtlich Rasse und ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Identität vermeiden!

    Haben auch Sie schon Erfahrungen mit den neuen Gleichbehandlungsgesetz gemacht? Berichten Sie hier!

  2. #2
    Registriert seit
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    AW: Keine Diskriminierung im Stellenangebot !

    Hi, also meine Meinung

    Dieses Gesetz ist der lezte Schwachsinn.

    Kurz & knapp !

    Wenn ich jemanden einstellen will der über 20 Jahre sein soll, dann ist das ok. Wenn derjenige deutsch sein soll oder männlich sein sollte dann ist das ebenfalls in Ordnung. Wer dieses Gesetz gutheißt hat keine Ahnung, und das bringt nur Probleme mit sich. Das habe ich damals schon gesagt und das bekräftige ich hier nochmal !! Das gleiche gilt für Eu Richtlinien die das Handwerk auf verschiedenen Ebenen ebenfalls belasten ! Komplexes Thema..wer weiß was da noch alles kommt.

    Mfg

    MIkha

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