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Thema: Arbeitsstätten-und Hygiene-Verordnung

  1. #1
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    Arbeitsstätten-und Hygiene-Verordnung

    Hallo,
    ich habe eie Frage bezüglich der Ausstattung/Einrichtung von Backstuben.Die Arbeitsstätten-, sowie die Hygiene-Vordnung regeln die Ausstattung/Einrichtung von Produktionsräumen für den Lebensmittelverarbeitende n Bereich.

    1. Ist es grundsätzlich vorgeschrieben,dass man die Wände der Produktionsräume fliesst?
    2. Mir ist bekannt das es Alternativen gibt,wie z.B. Kunststoff-Panele.
    3. Auf einer Homepage eines Lebensmittelproduzenten habe ich gelesen,dass die Firma die Wände und Decken ihrer Produktionsräume mit einer neuartigen Spezialfarbe (Lotus-Blüteneffekt) gestrichen habe.
    4. Ich habe mich bezüglich dieser Farbe schon im *Internet recherciert.Das Ergebnis: Anbieter dieser Farbe gibt es.Allerdings habe ich auch Beiträge (Untersuchungsberichte von einem Institut) bezüglich dieser Lotus-Farbe gelesen,die sich kritisch (der Lotus-Blüteneffekt dieser Farben wurde in Frage gestellt / stellt sich die Frage,ob es wirklich so ist bzw. wer hat warum die Studie in Auftrag gegeben) auseinandersetzen.
    5. Wer hat Erfahrung mit dieser Lotus-Farbe (Anwendung in Produktionsräumen / Genehmigung der Behörden)?

    Ein Vorteil dieser Farbe dürften geringere Investitionskosten sein (im Gegensatz zu Fliessen).Und das man diese Farbe ggf. selbst anbringen kann.



    Sind in Produktionsräumen (von ca. 50 qm) Bodenabflüsse (Gullys) zwingend vorgeschrieben?

    Wie verhält es sich,wenn man eine Art Schaubackstube plant (kalte Konditorei,keine Mehlstaub-Entwicklung),die direkt an den Verkaufsraum angegliedert ist?
    > Muss die Schaubackstube mit Fenster vom Verkaufsraum getrennt werden?
    > In Imbissbetrieben / Volksfesten / Show-Küchen in der Gastronomie werden die Speisen ja auch ohne aufwendige *Schutzmassnahmen (Fenster / Fliegengitter) hergestellt?
    > In Show-Küchen,in denen offen Speisen angeboten werden bzw. zubereitet werden,gibt es in der Regel nur einen Spuckschutz vor dem Arbeitsplatz des Koches (siehe Markt-Restaurant-Konzepte).

    Würde mich freuen,wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Danke :-)

  2. #2
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    AW: Arbeitsstätten-und Hygiene-Verordnung

    Gibts keine Antworten auf Prinztortys Beitrag??

    Wo kann man so etwas nachlesen? Stehe auch vor einem Wechsel der Räumlichkeiten und nun würd ich gern wissen worauf ich achten muss!? Danke

  3. #3
    Heiko2 Gast

    AW: Arbeitsstätten-und Hygiene-Verordnung

    Arbeitsstätenverordnug?!? "DEutsche Gesetzliche Unfallversicherung"
    BG Regeln Arbeiten in Backbetrieben BGR112 Februar 2008

    Anzuvordern bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V
    Mittelstrasse 51-52 10117 Berlin Tel 030288763-800 Fax 030288763-711

    Da steht so ziemlich alles drin.

    Gruss Heiko
    Geändert von Thomas Christensen (25.05.2010 um 19:59 Uhr) Grund: Nur Formatierung geändert wegen Darstellungsproblem

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