Hallo!

Immer wieder hört man davon, dass Leute ihren Meister zur Verfügung stellen wollen. Aber was genau meint das denn? Wie ist das rechtlich? Ich habe von der Handwerkskammer die Information, dass man mindestens für 30 Stunden/Woche einen Meister einstellen muss, um Kuchen außer Haus verkaufen zu dürfen. (Ausnahmegenehmigung kommt für mich nicht in Frage, weil ich noch nicht in einer Konditorei gearbeitet habe.) Man muss also doch sicherlich einen Arbeitsvertrag vorlegen können? Ist man dann nicht erpressbar? Es klingt so, als sei man dann etwas ausgeliefert und müsste die ganze Zeit mit schlotternden Knien hoffen, dass niemand etwas merkt. Was passiert z.B., wenn man Ärger mit dem Lebensmitteltechniker bekommt und dann gar nicht vorweisen kann, dass ein Meister in der Backstube steht?
Wäre über Antwort sehr dankbar...
Beste Grüße,
Junika :-/