AW: Ausbildung verkürzen!?
Hallo,
Für die Verkürzung um 1 Jahr muss der vorhergehende Schulabschluss qualifizierter Realschulabschluss oder besser sein. Außerdem müssen sowohl die Berufschule und der Arbeitgeber einverstanden sein.
Bei einer Verkürzung um 6 Monate muss meines Wissens nur die Schule und der Arbeitgeber einverstanden sein.
Ist das der Fall, bekommt man bei der IHK ein Formular, beziehungsweise einen neuen Vertrag den dann der Arbeitgeber unterzeichnen muss und bei der IHK eingereicht werden muss.
Dies muss (bei 1 Jahr Verkürzung) 1 Jahr vor dem neunen Abschlussprüfungstermin sein. Bei 6 Monaten Verkürzung weiß ich nicht ob diese Frist da auch gilt.
Bei der IHK sollte man Dir da verbindliche und genaue Auskunft geben können.
Gruß,
Frank
AW: Ausbildung verkürzen!?
Ok werd ich da mal nachfrage. Bedank mir für die antwort.
lg