Verkauf von Nahrungsergänzungen
Hallo,
ich möchte Nahrungsergänzungmittel wie Eiweisspulver, L-Carnitin-Produkte etc... anbieten. Welche Art von Gewerbeschein benötige ich? Bzw. darf ich diese Produkte mit einem normalen Handelsgewerbe verkaufen, da sie ja zu Lebensmitteln zählen?
Vielen Dank für Eure Hilfe...!
Grüsse,
J. Wako
AW: Verkauf von Nahrungsergänzungen
Soso,
du möchtest also Nahrungsergänzungsmittel die zu Lebensmitteln gehören verkaufen.
Warum sind es dann Nems und keine LBM?
AW: Verkauf von Nahrungsergänzungen
Also es auf den Verpackungen steht drauf das es sich bei dem Produkt um Nahrungsergänzungsmittel handelt...
Doch ein bekannter sagte mir, ich dürfte damit nicht ohne weiteres handeln, da jedes Nahrungsergänzungsmittel zur Lebensmittelkategorie gehört (wegen Verfallsdatum) und ich die nicht mit einem normalen Gewerbeschein verkaufen dürfte. Deshalb wollte ich mich erkundigen, ob er Recht hat, und was ich benötige, oder ob ich sie so gewerblich verkaufen darf.
Grüsse,
JaWo
AW: Verkauf von Nahrungsergänzungen
Nem´s befinden sich meistens im Graubereich zwischen LBM und Arzeneimittel. Du bist als Inverkehrbringer verantwortlich. (Alle zugelassen, health Claims i.O.?,...) Ohne das Produkt gesehen zu haben, ist meiner Meinung nach eine Aussage zu deiner Frage nicht möglich!
AW: Verkauf von Nahrungsergänzungen
Ich denke auch, dass man das ohne jegliches Wissen nicht einfach vertreiben kann! Ich bestelle z.B. auch des Öfteren bei einem Nahrungsergänzungsvertriebler Proteine, Aminos usw. (hier nu3.de/ mehr Infos) Dort erhält man, je nach Wunsch, eine spezielle Expertenberatung über die einzelnen Produkte, da diese ja teilweise auch aus gesundheitlichen Gründen nachgefragt werden! Daher kann ich mir das irgendwie nicht vorstellen!
AW: Verkauf von Nahrungsergänzungen
Hallo zusammen,
für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel brauchst du einen Sachkundenachweis für Drogen. Die kann man meines Wissens nach in bei der IHK machen. Drogisten benötigen diesen um Nahrungsergänzungsmitteln in den Drogerien verkaufen zu dürfen. Der Gewerbeschein alleine reicht dafür nicht aus. Daher liebe noch mal bei der IHK nachfragen.
Viele Grüße