Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
Hallo,
bitte helft mir. Bin gerade im Erziehungsurlaub und hab mir überlegt, was ich danach machen möchte.
Hab mir gedacht, was ich sehr gerne mache, ist backen.
Ich probiere gerne aus, auch ungewöhnliche Sachen.
Hab auch schon einige Ideen:
Ich würde gerne Pralinen, Kekse und Kuchen backen. Aber etwas aussergewöhnlicher. Mit Geschmack, Form usw. variieren.
Ausserdem hat meine Freundin schon einen Shop, in dem sie selbstgemachen Filzschmuck und Taschen usw. verkauft.
Wir würden gerne ein bißchen zusammenarbeiten, dass sie dann die Verpackung macht. (Nur grob- haben schon 1000 Ideen)
Es wäre ein reiner Internetshop.
Das Gebäck stelle ich in meiner Privatküche her. Ich hätte auch keine Angestellten. Also nur im kleinen Rahmen.
Ich habe aber auch nichts dergleichen gelernt, sondern habe eine kaufmännische Ausbildung.
Die Frage ist, darf ich so etwas überhaupt machen?
Wenn ja, was muss ich beachten, welche Gesetze und Regeln gibt es,
wo muss ich mich überall erkundigen?
Habe bei der IHK angerufen.
Die haben gemeint, ich muss mit der Handwerkskammer klären,
ob ich dies ohne Ausbildung machen darf,
und ob es als "unwesentlich" gilt, oder so.
Dann müsste ich mich mit dem WKD in Verbindung setzen, ausserdem mit dem Verbraucherschutz und Veterinäramt.
Hab jetzt gerade diese Seite im Internet gefunden.
Da ihr ja vom Fach seid, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin wirklich überzeugt von der Idee, hab aber keine Ahnung, ob oder inwieweit ich sie umsetzen kann.
Viele Grüße,
Jenny
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
Finde einen Bäckermeister oder Konditormeister, der dafür die Verantwortung übernimmt, dann sollte es keine Probleme mit der Handwerkskammer geben. Selbstverständlich muß auch dieses Kleingewerbe alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu setzte Dich bitte mit der Behörde in Verbindung, die die Lebensmittelüberwachung in Deinem Bundesland ausübt. Von dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur wirst Du alles erfahren, einfach dort anrufen.
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
hi ,
das größte Problem stellt sich wahrscheinlich mit der privaten Küche .
Das sieht keiner gerne, da die "Überwachung " fehlt.
ansonsten kannst du backen was Du willst.Mußt es nur an den mann(frau) bringen,bevor es vergammelt ;)
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
Hallo bodopapa & Jenny,
zu bodopapa
Es ist nicht richtig, dass sie Backen herstellen oder Verkaufen darf bevor es Vergammel ist!
Und Jenny!
Selbstverständlich darfts Du in Deiner Privaten Küche Lebensmittel Herstellen die zum Verkauf angeboten werden.
Sie muß nur den Allgemeinen Richtlnien entsprechen.
Mit der Berechtigung kann ich Dir Helfen.
e-mail geügt vor erst um weiteres zu klären oder anruf 06404-6959482
mfg.
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
hallo,
im Prinzip darf man in der priv. Küche produzieren. Wird aber nicht gern gesehen (eigene Erfahrung).
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
Steht das Problem, eigentlich noch immer an, mit der Privaten Küche und dem Verkaufen.
Es gibt da ein Buch "Rechtliche Hinweiße & Vorschriften Bäckerei/ Konditorei und caféänhnliche Betriebe" erschienen im Dr.Pfanneberg & Co., Gießen- Leipzig ISBN 3-8057-0390-2
Hier kann im prinzip alles nach gelesen werden zu dem obigem Thema.
Aber ich stehe Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung!
Um Ihnen das Verwirklichen des Vorhabens zu ermöglichen.
Einfach eine mail und schon kann es los gehen.
AW: Kleines Gewerbe geplant-bitte helft mir!
Tachchen,genau das würde ich auch gerne machen,habe Konditor gelernt.
Was sind die richtlinien in der eigenen Küche ?
Danke