Hallo,
ich habe vor Backmischungen für Plätzchen in Gläser abzufüllen und auf Messen, Veranstaltungen usw. zu verkaufen.
Brauche ich dazu einen Gesundheitspass? Oder welche Hygienevorschriften muss ich da beachten?
Viele Grüße Thomas
Druckbare Version
Hallo,
ich habe vor Backmischungen für Plätzchen in Gläser abzufüllen und auf Messen, Veranstaltungen usw. zu verkaufen.
Brauche ich dazu einen Gesundheitspass? Oder welche Hygienevorschriften muss ich da beachten?
Viele Grüße Thomas
Hallo, ein Lebensmittel innerhalb der EU einfach mal so auf den Markt zu bringen ist nicht so einfach. Wer mit Lebensmittel arbeitet und diese in Umlauf bring (also verkauft) wird als Lebensmittelbetrieb geführt. 1993 wurde für die gesamte EU das sogenannte HACCP Konzept eingeführt. HACCP steht dabei für Hazard Analysis Critical Control Points. Ziel ist es, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
[B]Die am [B]1. 1.2006[/B] in Kraft getretene [B]EU-Verordnung[/B] (EG) Nr. 852/2004 [B]zur Lebensmittelhygiene[/B], verpflichtend jeden der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, das [B]HACCP Konzept[/B] zu installieren. Die obige EU-Hygieneverordnung gilt [B]für alle Branchen[/B], die gewerbsmäßig [B]mit Lebensmitteln[/B] im oben genannten Sinn [B]in Berührung kommen[/B]. Für weiterführende Informationen gerne Kontaktaufnahme unter [/B]institut-ziemer.de.
Mit besten Grüßen
Petra Z.