Re: Anrecht auf freie Tage
Hallo
Die rechtliche Lage sieht wie folgt aus:
Der Bäcker-Angestellte(egal ob meister, Geselle, Lehrling) hat eine geregelte 5-Tage-Woche zu haben.
Leider wird das in vielen Betrieben nicht berücksichtigt und die 6-Tage-Woche praktiziert, was von den Angestellten meißt ohne Rebellion hingenommen wird.
Es ist aber auch so das der Bäcker immer eine 5 Tage-Woche hat, egal ob ein Feiertag in dieser Woche vorkommt oder nicht.
Also, wenn z.B. ein Bänker in einer Woche auf Grund des Feiertages der auf einen Wochentag fällt eine 4-Tage-Woche hat, hat der Bäcker trotzdem eine 5-Tage-Woche.
Das ist Tarifvertraglich auch so geregelt und da gibts auch rechtlich nix zu rütteln.
Was Du mit deinem Arbeitgeber außertariflich vereinbarst ist Deine Sache - wo kein Kläger da kein Richter.
Allerdings wirst Du Dich in meinem Beispiel nicht winden können.
Wo Du Dich aber dagegen wehren kannst ist das Du 13 Tage in der Woche durcharbeiten mußt und darauffolgend nur 1 Tag frei hast. Das ist nicht richtig und da gibt es meines Wissens auch keine gesetzliche Grundlage.
Was anderes wäre es wenn Du nach 12 - 13 Tagen Arbeit 4 Tage frei hättest, das wäre dann ok und dagegen könnte man nach meinem jetzigen Wissen auch nicht rütteln. Da Du aber nur 1 Tag frei hast nach 12-13 zusammenhängenden Arbeitstagen könntest Du rechtlich dagegen vorgehen, denn dieses Verhalten deines Chefs entbehrt jeder Grundlage.
Solltet ihr das allerdings nachweislich freiwillig machen hast Du ebenfalls rechtlich keine Chance.
Erkundige Dich aber bitte genau nach den Vorschriften bei der zuständigen Gewerkschaft NGG(Gewerkschaft Nahrungsmittel, Gaststätten und Genuß), die können dir da genauer weiterhelfen.
Viel Erfolg und hoffentlich findet ihr einen Konsens.
Gruß Ingo