Selbstständig machen ohne Meistertitel?
Guten Tag. Weil ich hier im Forum zu diesem Thema nichts gefunden habe meine Frage.
Kann man sich als Geselle selbstständig machen, sprich eine Bäckerei eröffnen oder eine Bäckerei übernehmen?
Wenn ja, mit welchen Einscränkungen ist zu rechnen und was für Kosten würden im einzelnen auf einen zukommen?
Für detailierte Antworten bedanke ich mich im Voraus...
AW: Selbstständig machen ohne Meistertitel?
Hallo ZaPSTaR, wenn Du in die Suchfunktion die Begriffe "Selbstständig Meister" eingibst, findest Du das Gesuchte. Gleich vorweg mein Rat: Wenn Du nicht betriebswirtschaftlich ausgebildet bist, las es sein!
AW: Selbstständig machen ohne Meistertitel?
Da kann Ich Herrn Christensen nur Recht geben! Man muss sowohl mit fachlichem Wissen perfekt handeln können und was elementar um soooo wichtiger ist die Betriebswirtschaftlichen Kentnisse!
Wenn Du diese nicht hast gehst Du unter ohne das du es merkst, bzw erst dann, wenn Du keine Luft mehr kriegst!
Harte Worte, aber so ist die Realität nunmal!
Gruss, Roggenbrot:)
AW: Selbstständig machen ohne Meistertitel?
Servus ZaPSTaR
Ich kann mich da den Vorrednern nur anschließen.
Heute wird Qualität kaum noch über die Qualität an sich verkauft, das erwartet der Kunde sowieso(Selbstverständlichkeit).
Heute sind betriebswirtschaftliche Kennnisse und Marketing-Kenntnisse genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger.
Schau mal auf den Markt(allgemein, nicht nur Backwarenmarkt) wieviel(Entschuldigung) Schrott angeboten wird...und es verkauft sich ! ..........und das zum Teil sehr gut. Warum wohl ?
Das hat erstmal sehr viel mit Mareting zu tun, zum zweiten mit der (wieder Entschuldigung) Dummheit mancher/der Leute/Käufer. Aber da kommen auch andere Faktoren noch mit hinzu.
Gut, das mal dazu.
Natürlich gibt es die Möglichkeit sich ohne Meistertitel mit einer Bäckerei selbstständig zu machen. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Handwerkskammer.
Das ist z.B. der Fall wenn ein Geselle in einem Betrieb mehrere Jahre(glaube 6) im kaufmännischen Bereich des Betriebes mitgearbeitet hat und sich so Kenntnisse der Betriebsführung(Betriebswirtschaft) und des Marketing angeeignet hat. Die gelten zwar hauptsächlich für diesen Betrieb(jeder Betrieb wirtschaftet ja ein wenig anders), aber trotzdem werden auf diese Weise Ausnahmegenehmigungen erteilt. Natürlich müssen die Kenntnisse nachgewiesen werden, einfach so glaubt das keiner von der HWK.
Das ist jetzt mal so eine Möglichkeit die mir einfällt, vielleicht gibts ja noch mehr.
Aber, überleg Dir das dreimal gut, ob Du das wirklich machen willst.
Schönen Gruß vom bestback