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Thema: Tee abfüllen

  1. #1
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    Tee abfüllen

    Hallo

    ich möchte mich mit einem kleinen Tee-Onlinehandel für exotische Mischungen selbständig machen. Die Teemischungen möchte ich -aus kostengründen- möglichst daheim durchführen und abpacken. Dabei kaufe ich bei Importeuren größere Packungen (z.B. 5 KG) einzelner Teezutaten ein und mische diese dann im entsprechenden Verhältnis nach meinem Rezept in einem großen Gefäß. Von dort aus fülle ich diese in kleine Tüten oder Dosen ab.

    Kann mir hier jemand sagen, was ich dabei beachten muss?

    Ich denke hierbei insbesondere an einen freien Kellerraum. Hat den Vorteil, das die Teerohstoffe kühl und dunkel gelagert sind. Ungeziefer gibt es dort nicht. Ich habe vor bei der Arbeit einen vernünftigen weißen Kittel sowie ein Haarnetz zu tragen. Falls nötig auch ärztliche One-Way-Handschuhe. Die Rohstoffe werden nicht mit bloßen Händen berührt sondern ausschließlich aus den Großpackungen geschüttet und abgewogen.

    Was sagt Ihr dazu? Erlaubt oder ganz gefährliche Straftat?

    Danke
    Joe

  2. #2
    Thomas Christensen Gast

    AW: Tee abfüllen

    Lebensmittel müssen so gelagert werden, dass keine nachteilige Beeinflussung (bzgl. Gesundheit, Ekeleregung) stattfinden kann. Bei Tee im Keller denke ich sofort an Feuchtigkeit und daraus folgend Schimmelgefahr. Wenn der Keller trocken und frei von Fremdgerüchen ist, sehe ich keine Probleme.

  3. #3
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    AW: Tee abfüllen

    Danke für die Antwort

    Der Keller ist trocken. Es gibt ein Fenster zur Lüftung (kann geschlossen werden), alles ist weiß gestrichen, Strom und Licht sind vorhanden. Fremdgerüche gibt es auch keine.

    Den Tee möchte ich in luftdicht abschließenden Gefäßen aufbewahren, die in einem Regal stehen. Kann mir nicht vorstellen das da etwas dran kommt.

    Da der Tee abgewogen wird, stellt sich mir noch eine Frage: Muss ich mir zu diesem Zweck zwingend eine amtlich geeichte Waage kaufen, oder genügt hier eine handelsübliche Präzisionswaage und ein genereller Aufschlag von z.B. 10 Gramm zur Sicherheit?

    Besten Dank
    Joe

  4. #4
    Thomas Christensen Gast

    AW: Tee abfüllen

    Da Sie Fertigpackungen herstellen wollen, müssen Sie die Fertigpackungsverordnung sowie Deklarationsvorschriften beachten. Suchen Sie mit den Suchmaschinen nach "Fertigpackungsverordnung " oder rufen Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt an. Aber meiner Einschätzung nach benötigen Sie sehr wohl eine geeichte Waage und müssen auch Aufzeichnungen über die Füllmengen führen.

  5. #5
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    AW: Tee abfüllen

    Ist es möglich, die Produkte nach Füllhöhe abzupacken? Oder müssen auch hier teure Messgeräte her?

  6. #6
    Thomas Christensen Gast

    AW: Tee abfüllen

    Technisch ist es kein Problem, auch nach Füllhöhe (Volumen) abzupacken, aber das wird das Eichamt nicht zulassen! Nach Volumen werden i. d. R. nur Flüssigkeiten abgefüllt, aber bei Tee ist das zu ungenau. Rufen Sie einfach am Montag mal bei Ihrem Eichamt an, die sind dort sehr freundlich! Vielleicht gibt es ja bei Abpacken kleiner Mengen Sonderregeln, von denen ich (noch) nichts weiß. Wäre schön, wenn Sie danach berichten, damit andere dies hier nachlesen können!
    Geändert von Thomas Christensen (19.05.2007 um 20:45 Uhr)

  7. #7
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    AW: Tee abfüllen

    Leider ist ein Waschbecken mit Anschluss an das Zu- und Abwassersystem der Stadt pflicht, um Lebensmittel abfüllen zu dürfen. Ein stationsäres Waschbecken mit Wasservorratsspeicher ist nicht zulässig. Warum auch immer.

    Da stellt sich mir die Frage, was man mit solchen Verordnungen erreichen will? Sind denn Erdbeeren frisch vom Acker hygienisch einwandfrei? Sind Würste die von um den Bauch geschnallten Grillapparaten in der Stadt verkauft werden hygienisch einwandfrei? Oder die belegten Brötchen am Straßenrand? Die Kartoffeln in der Scheune des Landwirts?

    Verstehe das wer will.

  8. #8
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    AW: Tee abfüllen

    Ich habe eben ein ähnliches Thema, mit ähnlichen Aspekten eröffnet. Freue mich auf Kooperationen...

    MfG

  9. #9
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    AW: Tee abfüllen

    ich kann da nur zur Vorsicht raten! Als inverkehrbringer stehst du für alles gerade - sind deine improtierten Mischungen spezifiziert - hast du das geprüft..damit fängt es schon mal an. Mit welchem weiß sind die Wände gestrichen - auch dafür stehst du gerade....

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